04.08.2023, 15:44
Das ist doch schon wieder so ein beschissener Fall.
Also bei Rücktritt würde ich eigentlich immer zu 281 tendieren, denn dadurch endet ja die Leistungspflicht, also kann es auch nur noch SE statt der Leistung geben, der dann eben alle Schäden abdeckt die entstanden sind, also sowohl durch die Verzögerung als auch das endgültige Ausbleiben.
Wenn er hier jetzt zwischen Verzug und Rücktritt dass Auto noch bekommen hat passt das nicht.
Wahrscheinlich würde ich dann auch zu 286 tendieren. Vielleicht kann man die Abgrenzungsformel so formulieren: Entfiele der Schaden dadurch, dass der Käufer die Nacherfüllung abwartet? Ja = Statt der Leistung; Nein = Neben der Leistung.
Hier nein, da die eine spätere Lieferung die Miete des Ersatzwagens nicht entbehrlich macht. Also 286.
Es kommt eben immer darauf an, ob ENDGÜLTIG oder VORÜBERGEHEND nicht geleistet wird.
Ich glaube dein Fehler war, dass du den "spätestmöglichen Zeitpunkt" falsch verstanden hast. Dass ist nicht das vereinbarte Lieferdatum, sondern der Zeitpunkt, ab dem der Schuldner nicht mehr leisten darf (weil der Gläubiger zurückgetreten ist oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt hat) oder nicht mehr leisten kann (weil die Leistung unmöglich geworden ist). (Bach, ZJS 2013, 1)
Ausnahme: Beim absoluten Fixgeschäft ist das vereinbarte Lieferungsdatum der "spätestmögliche Zeitpunkt", da eben dann Unmöglichkeit eintritt. Dann ist aber 283 die richtige Norm.
Also bei Rücktritt würde ich eigentlich immer zu 281 tendieren, denn dadurch endet ja die Leistungspflicht, also kann es auch nur noch SE statt der Leistung geben, der dann eben alle Schäden abdeckt die entstanden sind, also sowohl durch die Verzögerung als auch das endgültige Ausbleiben.
Wenn er hier jetzt zwischen Verzug und Rücktritt dass Auto noch bekommen hat passt das nicht.
Wahrscheinlich würde ich dann auch zu 286 tendieren. Vielleicht kann man die Abgrenzungsformel so formulieren: Entfiele der Schaden dadurch, dass der Käufer die Nacherfüllung abwartet? Ja = Statt der Leistung; Nein = Neben der Leistung.
Hier nein, da die eine spätere Lieferung die Miete des Ersatzwagens nicht entbehrlich macht. Also 286.
Es kommt eben immer darauf an, ob ENDGÜLTIG oder VORÜBERGEHEND nicht geleistet wird.
Ich glaube dein Fehler war, dass du den "spätestmöglichen Zeitpunkt" falsch verstanden hast. Dass ist nicht das vereinbarte Lieferdatum, sondern der Zeitpunkt, ab dem der Schuldner nicht mehr leisten darf (weil der Gläubiger zurückgetreten ist oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt hat) oder nicht mehr leisten kann (weil die Leistung unmöglich geworden ist). (Bach, ZJS 2013, 1)
Ausnahme: Beim absoluten Fixgeschäft ist das vereinbarte Lieferungsdatum der "spätestmögliche Zeitpunkt", da eben dann Unmöglichkeit eintritt. Dann ist aber 283 die richtige Norm.
Nachrichten in diesem Thema
Falsche Schadensersatzprüfung - von Frischling - 04.08.2023, 14:25
RE: Falsche Schadensersatzprüfung - von Ref_GPA1234 - 04.08.2023, 15:11
RE: Falsche Schadensersatzprüfung - von Joko - 04.08.2023, 15:15
RE: Falsche Schadensersatzprüfung - von Frischling - 04.08.2023, 15:35
RE: Falsche Schadensersatzprüfung - von Ref_GPA1234 - 04.08.2023, 15:18
RE: Falsche Schadensersatzprüfung - von Frischling - 04.08.2023, 15:29
RE: Falsche Schadensersatzprüfung - von Joko - 04.08.2023, 16:31
RE: Falsche Schadensersatzprüfung - von Ref_GPA1234 - 04.08.2023, 15:44
RE: Falsche Schadensersatzprüfung - von Frischling - 04.08.2023, 15:58
RE: Falsche Schadensersatzprüfung - von Ref_GPA1234 - 04.08.2023, 16:20
RE: Falsche Schadensersatzprüfung - von Frischling - 04.08.2023, 16:31
RE: Falsche Schadensersatzprüfung - von advocatus diaboli - 04.08.2023, 16:48
RE: Falsche Schadensersatzprüfung - von Ref_GPA1234 - 04.08.2023, 16:45
RE: Falsche Schadensersatzprüfung - von Lost_inPages - 07.08.2023, 23:09
RE: Falsche Schadensersatzprüfung - von Lost_inPages - 08.08.2023, 10:25
RE: Falsche Schadensersatzprüfung - von Bre - 09.08.2023, 07:51
RE: Falsche Schadensersatzprüfung - von Bre - 09.08.2023, 07:57
RE: Falsche Schadensersatzprüfung - von Lost_inPages - 09.08.2023, 14:56
RE: Falsche Schadensersatzprüfung - von Friedman - 09.08.2023, 13:01
RE: Falsche Schadensersatzprüfung - von Bre - 10.08.2023, 07:42