02.08.2023, 17:15
Auch wenn man keine ausländischen Konzerngesellschaften betreut ist es doch für Unternehmensjuristen tägliches Geschäft, dass man auch Verträge anderer Rechtsordnungen prüft und verhandelt. Viele Grundsätze sind ja zumindest ähnlich, systematische Unterschiede lernt man mit der Zeit kennen und einige Dinge (wie lang ist die Gewährleistungsfrist in Michigan?) schaut man nach. Und je weniger man mit einer Rechtsordnung vertraut ist, desto wichtiger ist, dass alles wichtige im Vertrag selber steht. Und für einige Spezialthemen holt man dann auch mal einen externen Anwalt rein.
Nachrichten in diesem Thema
Tätigkeit als Syndikus/Beratung ausländischer Gesellschaften - von KTU - 02.08.2023, 00:23
RE: Tätigkeit als Syndikus/Beratung ausländischer Gesellschaften - von Ex-GK - 02.08.2023, 10:40
RE: Tätigkeit als Syndikus/Beratung ausländischer Gesellschaften - von guga - 02.08.2023, 16:08
RE: Tätigkeit als Syndikus/Beratung ausländischer Gesellschaften - von Humpa - 02.08.2023, 17:15