31.07.2023, 21:02
Man kann denke ich ganz allgemein sagen: So wirklich unterscheiden sich die verschiedenen Landesrechte nur durch die "Hausnummern" voneinander. Größere Divergenzen findest du allenfalls bei der Verwaltungsvollstreckung (gestrecktes oder einaktiges Verfahren, Existenz einer unmittelbaren Ausführung). Das kann man sich aber schnell aneignen. Ein anderes Landesrecht sollte kein Hindernis sein, nach dem 1. Examen das Bundesland zu wechseln.
Nachrichten in diesem Thema
Ref Sachsen Landesrecht - von moini - 28.07.2023, 15:27
RE: Ref Sachsen Landesrecht - von advocatus diaboli - 28.07.2023, 16:30
RE: Ref Sachsen Landesrecht - von moini - 30.07.2023, 20:18
RE: Ref Sachsen Landesrecht - von Adlatus - 31.07.2023, 21:02









