30.07.2023, 11:48
Auf Youtube gerade ein Video gesehen:
A (Youtuber) geht in einen Mc's und bestellt einen Big Mac. Anstatt mit Geld zu zahlen, will er seine Schuld durch Übergabe und Übereignung eines MacBooks begleichen.
Nach kurzer Verwirrung gibt die Verkäuferin ihm den Big Mac und erhält den MacBook.
Meine eigenen Fragen:
1. Kann der Arbeitgeber den MacBook herausverlangen?
2. Wer ist Eigentümer des MacBook geworden?
(Mglw Arbeitnehmerin nur Besitzdiener und dingl Einigung in Vertretung für den Chef?)
3. Kann die Verkäuferin den MacBook als bestimmungsgemäße Leistung annehmen (Leistung an Erfüllung statt) oder hat der Arbeitgeber immer noch einen Anspruch auf Zahlung des Big Macs?
Kann der Arbeitgeber nachträglich eine andere Leistung genehmigen, wenn es nicht die ursprünglich geschuldete ist (wie bei einer schwebend unwirksamen WE)?
So viele Fragen durch ein Youtube Video
Vielleicht hat ja jemand hier Lust, an einem Gedankenaustausch
A (Youtuber) geht in einen Mc's und bestellt einen Big Mac. Anstatt mit Geld zu zahlen, will er seine Schuld durch Übergabe und Übereignung eines MacBooks begleichen.
Nach kurzer Verwirrung gibt die Verkäuferin ihm den Big Mac und erhält den MacBook.
Meine eigenen Fragen:
1. Kann der Arbeitgeber den MacBook herausverlangen?
2. Wer ist Eigentümer des MacBook geworden?
(Mglw Arbeitnehmerin nur Besitzdiener und dingl Einigung in Vertretung für den Chef?)
3. Kann die Verkäuferin den MacBook als bestimmungsgemäße Leistung annehmen (Leistung an Erfüllung statt) oder hat der Arbeitgeber immer noch einen Anspruch auf Zahlung des Big Macs?
Kann der Arbeitgeber nachträglich eine andere Leistung genehmigen, wenn es nicht die ursprünglich geschuldete ist (wie bei einer schwebend unwirksamen WE)?
So viele Fragen durch ein Youtube Video

Vielleicht hat ja jemand hier Lust, an einem Gedankenaustausch
Nachrichten in diesem Thema
MacBook gegen Big Mac - von Lost_inPages - 30.07.2023, 11:48
RE: MacBook gegen Big Mac - von Konova - 30.07.2023, 12:00
RE: MacBook gegen Big Mac - von Lost_inPages - 30.07.2023, 20:17