29.07.2023, 12:13
(28.07.2023, 19:35)Praktiker schrieb: Der Kläger trägt offenbar die Beweislast. Für den Fall, dass das Gericht nach Erhebung des Beweises des Klägers (Hauptbeweis) überzeugt wäre, bietet der Beklagte, der ja an sich nichts beweisen muss, Gegenbeweis an, um die Überzeugung zu erschüttern.
Z.B.: Kläger verlangt den Kaufpreis und bietet Zeugenbeweis dafür an, dass ein Kaufvertrag geschlossen wurde. Wenn das Gericht nach der Vernehmung nicht überzeugt ist, weist es die Klage ab, an sich ohne dass vom Beklagten angebotene Zeugen zu vernehmen wären. Glaubt das Gericht dem Zeugen des Klägers, muss es den des Beklagten aber hören, der wahrgenommen haben soll, dass kein Vertrag gewollt war. Dem muss das Gericht nicht glauben, es ist ja kein Beweis des Gegenteils nötig, sondern es genügt zur Klageabweisung, dass das Gericht jetzt nicht mehr weiß, wie es sich zugetragen hat (non liquet).
Super vielen Dank für die Erklärung.
Das würde dann bedeuten, dass ich im Sachbericht bei der Beklagtenseite aber nichts erwähnen würde oder?
Weil die Beweispflicht trifft ja den Kläger.
Nachrichten in diesem Thema
Gegenbeweislich??! - von MBTK - 28.07.2023, 18:23
RE: Gegenbeweislich??! - von Praktiker - 28.07.2023, 19:35
RE: Gegenbeweislich??! - von MBTK - 29.07.2023, 12:13
RE: Gegenbeweislich??! - von Praktiker - 29.07.2023, 14:54
RE: Gegenbeweislich??! - von JungemitTaubenei - 31.07.2023, 07:55
RE: Gegenbeweislich??! - von MBTK - 01.08.2023, 20:12
RE: Gegenbeweislich??! - von 1Ri - 05.08.2023, 08:13









