27.07.2023, 00:09
Wenn du als Anwalt zugelassen bist, hast du eine, die grds. alles deckt, was du als RA tust (s. § 51 BRAO), also auch deine Ratschläge, musst nur schauen, bis zu welcher Höhe, meist nur § 51 IV BRAO - die hat dann die Kanzlei für dich beantragt, ist aber deine Versicherung.
Eine andere Frage ist, ob, wenn du als angestellter RA an Mandaten deiner Kanzlei arbeitest, vor allem bei größeren Kanzleien, zusätzlich oder vorrangig Schutz über eine weitere Versicherung - dann nur für deine Tätigkeit dort - genießt, meist dann deutlich höhere Versicherungssumme.
Eine andere Frage ist, ob, wenn du als angestellter RA an Mandaten deiner Kanzlei arbeitest, vor allem bei größeren Kanzleien, zusätzlich oder vorrangig Schutz über eine weitere Versicherung - dann nur für deine Tätigkeit dort - genießt, meist dann deutlich höhere Versicherungssumme.
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Berufshaftpflichtversicherung - von kingofkittys - 26.07.2023, 15:32
RE: Berufshaftpflichtversicherung - von Egal - 26.07.2023, 18:43
RE: Berufshaftpflichtversicherung - von Sir Wilfrid Robarts - 27.07.2023, 00:09