26.07.2023, 18:22
Beim aktuellen Arbeitgeber (Boutique):
In irgendeinem anderen Thread wurde mal geschrieben, dass ein Arbeitgeber einem die Übernahme des Beitrags zum Versorgungswerk als Benefit verkaufen wollte. Das ist natürlich kein Benefit, sondern gesetzlich vorgeschrieben.
- Übernahme Kammerbeitrag, beA (beides wohl Standard)
- Übernahme Kosten Fachanwaltskurse (auch üblich, aber seltener)
- Zuschuss betriebliche Altersvorsorge (über die 15% hinaus, zu denen der Arbeitgeber verpflichtet ist, genaue Höhe weiß ich grad nicht, da ich das nicht mache)
- Laptop/Kopfhörer/Handy dürfen auch privat genutzt werden (find ich beim Laptop sehr praktisch, weil das auch ein guter mit ordentlicher Akkulaufzeit ist, auch die Kopfhörer sind teurer als welche, die ich mir privat gönnen würde)
- externer Monitor, kabellose Tastatur und Maus fürs Home Office
- Obstkorb, Snackboxen/Schokolade, Getränke (Wasser, Kaffee, Softdrinks)
- und mMn am wichtigsten, auch wenn es kein direktes Benefit ist: Überstunden können abgebaut werden (Arbeitszeit wird über Tool exakt erfasst)
In irgendeinem anderen Thread wurde mal geschrieben, dass ein Arbeitgeber einem die Übernahme des Beitrags zum Versorgungswerk als Benefit verkaufen wollte. Das ist natürlich kein Benefit, sondern gesetzlich vorgeschrieben.
Nachrichten in diesem Thema
Benefits/Zusatzleistungen Kanzlei - von Rechtswissenschaftlerin - 26.07.2023, 16:13
RE: Benefits/Zusatzleistungen Kanzlei - von sl4442 - 26.07.2023, 18:22
RE: Benefits/Zusatzleistungen Kanzlei - von Advocado - 27.07.2023, 09:37