26.07.2023, 10:26
(26.07.2023, 10:07)Greif schrieb: Ist mE hochgradig unseriös. Man sieht sich auch immer zwei Mal im Leben. Würde ich nicht machen.
+1
Üblich wäre es höchstens, einen potentiellen AG hinzuhalten, während man auf die Zusage einer parallelen Bewerbung wartet. Aber auch da ist das Hinhalten des einen AGs so eine Sache... Aus deinem Post geht nicht hervor, ob Du Dich bei Kanzlei A selbst beworben hast (wenn das Angebot innerhalb der Ref-Station o.ä. gemacht wurde, ist das bisschen anders), aber man erwartet von Bewerbern, dass die sich auch nur auf Stellen bewerben, die sie wirklich haben wollen - alles andere ist einfach Zeitverschwendung. Hast Du vor, vor Arbeitsantritt zu kündigen oder schon nach Beginn?
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Jobangebot zusagen und dann vor Vertragsbeginn absagen? - von Gast2580 - 26.07.2023, 09:50
RE: Jobangebot zusagen und dann vor Vertragsbeginn absagen? - von Greif - 26.07.2023, 10:07
RE: Jobangebot zusagen und dann vor Vertragsbeginn absagen? - von Ex-GK - 26.07.2023, 10:26
RE: Jobangebot zusagen und dann vor Vertragsbeginn absagen? - von JuraLiebhaber - 26.07.2023, 11:07
RE: Jobangebot zusagen und dann vor Vertragsbeginn absagen? - von Egal - 26.07.2023, 12:05
RE: Jobangebot zusagen und dann vor Vertragsbeginn absagen? - von Gast2580 - 27.07.2023, 13:43