24.07.2023, 14:33
Falls du keine großen Ausgaben für deine Nebentätigkeit hast: U.a. für schriftstellerische und wissenschaftliche Nebentätigkeiten kann man pauschal 25% der Einnahmen als Betriebskosten bis zur Höchstgrenze von 614 Euro pro.a. abziehen. Du müsstest mal prüfen, ob deine journalistische Tätigkeit darunter fällt.
Nachrichten in diesem Thema
Freiberuflicher Nebenjob - was beachten? - von inkognito_b - 23.07.2023, 19:25
RE: Freiberuflicher Nebenjob - was beachten? - von GPAMember - 23.07.2023, 20:23
RE: Freiberuflicher Nebenjob - was beachten? - von Chill3r - 23.07.2023, 20:31
RE: Freiberuflicher Nebenjob - was beachten? - von Egal_ - 24.07.2023, 13:29
RE: Freiberuflicher Nebenjob - was beachten? - von Bre - 24.07.2023, 14:33









