23.07.2023, 20:31
Also ich würde dir definitiv zu einem StB raten. Zumindest zu einer Erstberatung.
Ansonsten gilt für dich § 18 UStG bzgl. der Umsatzsteuer. Da ist dann entscheidend wie hoch eine Steuer im Jahr ist, danach entscheidet sich, was der jeweilige Voranmeldezeitraum ist. Die USt ist dann am 10ten Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums fällig.
Die Rechnungen müssen dann den Anforderungen des § 14 UStG entsprechen. Da gibt es bestimmt n Vordruck, auch den würde ich aber einmal beim StB beziehen. Haftung und so...
Für die Einnahme-Überschuss-Rechnung gibt's bestimmt ne App, dass sollte relativ unkompliziert gehen, ist halt echt nicht (viel) mehr als Einnahmen und Ausgaben aufschreiben und n Saldo bilden.
Ansonsten gilt für dich § 18 UStG bzgl. der Umsatzsteuer. Da ist dann entscheidend wie hoch eine Steuer im Jahr ist, danach entscheidet sich, was der jeweilige Voranmeldezeitraum ist. Die USt ist dann am 10ten Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums fällig.
Die Rechnungen müssen dann den Anforderungen des § 14 UStG entsprechen. Da gibt es bestimmt n Vordruck, auch den würde ich aber einmal beim StB beziehen. Haftung und so...
Für die Einnahme-Überschuss-Rechnung gibt's bestimmt ne App, dass sollte relativ unkompliziert gehen, ist halt echt nicht (viel) mehr als Einnahmen und Ausgaben aufschreiben und n Saldo bilden.
Nachrichten in diesem Thema
Freiberuflicher Nebenjob - was beachten? - von inkognito_b - 23.07.2023, 19:25
RE: Freiberuflicher Nebenjob - was beachten? - von GPAMember - 23.07.2023, 20:23
RE: Freiberuflicher Nebenjob - was beachten? - von Chill3r - 23.07.2023, 20:31
RE: Freiberuflicher Nebenjob - was beachten? - von Egal - 24.07.2023, 13:29
RE: Freiberuflicher Nebenjob - was beachten? - von Bre - 24.07.2023, 14:33