22.07.2023, 12:51
(21.07.2023, 19:55)guga schrieb: Gestorben wird aber nur einmal pro Person.
Im besten Fall wurde man aber schon davor bei der Testamentsgestaltung tätig und dann danach nochmal für die Erben
Aber ja genau wegen deiner Antwort meine Frage: Wenn weniger Mandanten (Nachfrage) vorhanden sind, wäre interessant, ob sich dies mit hohen Streitwerten ausgleicht. Mein Gefühl sagt mir, dass Leute, die sich einen Anwalt wegen erbrechtlichen Angelegenheiten holen, dies eher machen, wenn auch viel auf dem Spiel steht Für 250 € Pflichtteilsanspruch würde ich mir überlegen, einen teuren Anwalt zu besorgen. Wenn aber mein Pflichtteil schon 5-stellig ist würde ich nicht lange zögern. Obwohl ich selbst zugeben muss, dass ich mal vermute, dass das Erbrecht schnell auch emotional wird und dann verabschiedet sich bekanntermaßen die Vernunft.
Nachrichten in diesem Thema
Berufseinstieg und 2 Fachanwaltstitel - von Jurist-im-Südwesten - 18.07.2023, 21:21
RE: Berufseinstieg und 2 Fachanwaltstitel - von guga - 18.07.2023, 21:36
RE: Berufseinstieg und 2 Fachanwaltstitel - von Bre - 19.07.2023, 06:53
RE: Berufseinstieg und 2 Fachanwaltstitel - von Jurist-im-Südwesten - 19.07.2023, 09:41
RE: Berufseinstieg und 2 Fachanwaltstitel - von Egal - 19.07.2023, 14:12
RE: Berufseinstieg und 2 Fachanwaltstitel - von In dubio pro reo - 21.07.2023, 17:50
RE: Berufseinstieg und 2 Fachanwaltstitel - von guga - 21.07.2023, 19:55
RE: Berufseinstieg und 2 Fachanwaltstitel - von In dubio pro reo - 22.07.2023, 12:51