21.07.2023, 17:50
Das passt jetzt nur bedingt auf die Frage, ist aber dennoch interessant und eng verknüpft: Was denkt ihr, welcher FA (Erbrecht o. Arbeitsrecht) lohnt sich denn mehr? Wenn ich die Statistik der BRAK richtig im Kopf habe, gibt es mit Abstand am Meisten FA für Arbeitsrecht. Die Konkurrenz wird also wahrscheinlich hoch sein. Andererseits ist wahrscheinlich auch die Nachfrage hoch. Geldtechnisch wird sich das Arbeitsrecht wahrscheinlich sogar mit RVG lohnen oder? Häufig geht es doch um Kündigungsschutzklagen. Wird hier das 3-fache Monatsgehalt genommen ist man schnell mal bei ein paar Tausend Euro.
Auf der anderen Seite steht das Erbrecht. Wenn ich hier noch die Statistik im Kopf habe gibt es wesentlich (!) weniger FA für Erbrecht. Demnach geringere Konkurrenz und gestorben wird doch immer oder?
Wie sieht es da gewöhnlich mit Streitwerten aus? Wie häufig kommt es vor, dass Erben um Häuser streiten die mehrere hunderttausend Euro wert sind? Oder ein Pflichtteil verlangt wird, der schon immens hoch ist? Ich habe auch mal gehört, dass sich viele Fachanwälte für Erbrecht als Testamentsvollstrecker noch einen netten Zuverdienst holen, stimmt das?
Auf der anderen Seite steht das Erbrecht. Wenn ich hier noch die Statistik im Kopf habe gibt es wesentlich (!) weniger FA für Erbrecht. Demnach geringere Konkurrenz und gestorben wird doch immer oder?

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Berufseinstieg und 2 Fachanwaltstitel - von Jurist-im-Südwesten - 18.07.2023, 21:21
RE: Berufseinstieg und 2 Fachanwaltstitel - von guga - 18.07.2023, 21:36
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RE: Berufseinstieg und 2 Fachanwaltstitel - von In dubio pro reo - 22.07.2023, 12:51