20.07.2023, 21:52
In diesem Fall würde ich § 326 I nicht (mehr) für anwendbar halten, da die Pflicht des Schuldners ja nicht durch § 275 entfallen ist (wie es § 326 I voraussetzt) sondern durch die Kündigung des Bestellers erloschen ist.
Also ja, so gesehen ist § 648 dann "vorrangig" bzw. schließt den Anwendungsbereich von § 326 aus.
Im BeckOGK zu § 648 Rn. 84.1 steht, dass § 326 II hinsichtlich der Wertung des § 684 S. 2 eine "Parallelvorschrift" ist
Also ja, so gesehen ist § 648 dann "vorrangig" bzw. schließt den Anwendungsbereich von § 326 aus.
Im BeckOGK zu § 648 Rn. 84.1 steht, dass § 326 II hinsichtlich der Wertung des § 684 S. 2 eine "Parallelvorschrift" ist
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Schadensersatz oder Leistung - von Lost_inPages - 20.07.2023, 14:56
RE: Schadensersatz oder Leistung - von Gast123321 - 20.07.2023, 15:50
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RE: Schadensersatz oder Leistung - von Gast123321 - 20.07.2023, 21:52
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RE: Schadensersatz oder Leistung - von Praktiker - 21.07.2023, 06:30
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RE: Schadensersatz oder Leistung - von Bre - 27.07.2023, 07:46
RE: Schadensersatz oder Leistung - von Gast123321 - 27.07.2023, 09:45
RE: Schadensersatz oder Leistung - von Bre - 27.07.2023, 15:51