20.07.2023, 20:59
Würdest du § 648 BGB als vorrangig gegenüber § 326 Abs. 2 BGB ansehen?
Theoretisch könnte man zb nach Zeitablauf prüfen:
1. Anspruch auf Geldzahlung aus Werkvertrag grds (+)
2. Aber mgwl entfallen nach § 326 Abs. 1 BGB, weil nach Zeitablauf die Erbringung des Werkes nicht mehr an dem vereinbarten Termin möglich ist.
Aber mglw § 326 Abs. 2 als vergütungserhaltende Norm? Hier wohl (+), weil es in der Sphäre des Bestellers lag
Theoretisch könnte man zb nach Zeitablauf prüfen:
1. Anspruch auf Geldzahlung aus Werkvertrag grds (+)
2. Aber mgwl entfallen nach § 326 Abs. 1 BGB, weil nach Zeitablauf die Erbringung des Werkes nicht mehr an dem vereinbarten Termin möglich ist.
Aber mglw § 326 Abs. 2 als vergütungserhaltende Norm? Hier wohl (+), weil es in der Sphäre des Bestellers lag
Nachrichten in diesem Thema
Schadensersatz oder Leistung - von Lost_inPages - 20.07.2023, 14:56
RE: Schadensersatz oder Leistung - von Gast123321 - 20.07.2023, 15:50
RE: Schadensersatz oder Leistung - von Lost_inPages - 20.07.2023, 16:07
RE: Schadensersatz oder Leistung - von Lost_inPages - 20.07.2023, 20:59
RE: Schadensersatz oder Leistung - von Gast123321 - 20.07.2023, 21:52
RE: Schadensersatz oder Leistung - von Lost_inPages - 20.07.2023, 23:28
RE: Schadensersatz oder Leistung - von Praktiker - 21.07.2023, 06:30
RE: Schadensersatz oder Leistung - von Lost_inPages - 21.07.2023, 09:33
RE: Schadensersatz oder Leistung - von Bre - 27.07.2023, 07:46
RE: Schadensersatz oder Leistung - von Gast123321 - 27.07.2023, 09:45
RE: Schadensersatz oder Leistung - von Bre - 27.07.2023, 15:51