18.07.2023, 17:29
Wenn, dann gehört die Klagezustellung in die PG I (weil sie ja vor Antragsstellung in der mündlichen Verhandlung stattgefunden hat).
Dort wird es bei breiter Ausführung (wozu schon ein eigener Satz zählt) aber meist als "überflüssig" von den Korrektoren angekreidet (selbst wenn es für die Zinsen eig drauf ankommt).
Daher am besten in den Satz vor den Antrag einfließen lassen: "Der Kläger beantragt mit seiner am… zugestellten Klage ..." :) so hat man das Datum im Tatbestand drin und macht sich nicht des Vorwurfs schuldig, den Tatbestand zu überfrachten.
Dort wird es bei breiter Ausführung (wozu schon ein eigener Satz zählt) aber meist als "überflüssig" von den Korrektoren angekreidet (selbst wenn es für die Zinsen eig drauf ankommt).
Daher am besten in den Satz vor den Antrag einfließen lassen: "Der Kläger beantragt mit seiner am… zugestellten Klage ..." :) so hat man das Datum im Tatbestand drin und macht sich nicht des Vorwurfs schuldig, den Tatbestand zu überfrachten.
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Klagezustellung in Prozessgeschichte I oder II? - von lawlife24 - 18.07.2023, 17:14
RE: Klagezustellung in Prozessgeschichte I oder II? - von Gast123321 - 18.07.2023, 17:29
RE: Klagezustellung in Prozessgeschichte I oder II? - von GPAMember - 18.07.2023, 19:45
RE: Klagezustellung in Prozessgeschichte I oder II? - von Praktiker - 18.07.2023, 22:02