17.07.2023, 17:30
Und er selbst hatte nicht offengelegt, dass er nicht Eigentümer war?
Hat er denn die Abmeldung angemahnt? Das soll ja offenbar ein Verzugsschaden sein.
Und im Übrigen: ist der Käufer denn schon Halter, solange er versucht die Eigentumslage aufzuklären und das Fahrzeug ggf. (Sachverhalt?) gar nicht in Verkehr setzt?
Und ist es nicht treuwidrig, selbst pflichtwidrig die Verzögerung verursacht zu haben (weil Eigentum verspätet verschafft) und dann die Folgen hiervon ersetzt zu verlangen?
Hat er denn die Abmeldung angemahnt? Das soll ja offenbar ein Verzugsschaden sein.
Und im Übrigen: ist der Käufer denn schon Halter, solange er versucht die Eigentumslage aufzuklären und das Fahrzeug ggf. (Sachverhalt?) gar nicht in Verkehr setzt?
Und ist es nicht treuwidrig, selbst pflichtwidrig die Verzögerung verursacht zu haben (weil Eigentum verspätet verschafft) und dann die Folgen hiervon ersetzt zu verlangen?
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Kfz-Abmeldung vor Übereignung - von Konova - 17.07.2023, 10:39
RE: Kfz-Abmeldung vor Übereignung - von Praktiker - 17.07.2023, 17:30
RE: Kfz-Abmeldung vor Übereignung - von Konova - 17.07.2023, 18:08
RE: Kfz-Abmeldung vor Übereignung - von Praktiker - 18.07.2023, 11:26