16.07.2023, 09:59
(15.07.2023, 22:39)Egal schrieb:(15.07.2023, 08:55)stone schrieb: Hallo,
im Ergebnis mag das vielleicht irrelevant sein.
Aber: Wenn man während einer Station vorübergehend woanders wohnt (z.B. anderes Bundesland oder Ausland), dann ist das keine doppelte Haushaltsführung, sondern die Aufwendungen stellen steuerrechtlich Reisekosten dar.
Grund: Doppelte Haushaltsführung hat man nach § 9 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG nur in diesem Fall: "Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt."
Erste Tätigkeitsstätte ist aber immer das Landgericht, dem man zugeordnet wird (bzw. halt das Gericht, wo in der Regel die AG stattfinden). Wird man für eine Station woanders zugeordnet (i.d.R. Verwaltung, Anwalt und Wahlstation), dann ist man während dieser Zeit steuerrechtlich auf einer Dienstreise, womit es Reisekosten sind. Für eine doppelte Haushaltsführung müsste die jeweilige Station als "Erste Tätigkeitsstätte" bestimmt werden. Das geht aber nicht, weil man pro Dienstverhältnis nur eine erste Tätigkeitsstätte haben kann - und die ist das LG (oder ähnliches Gericht).
Zudem wäre eine doppelte Haushaltsführung nachteilhaft für alle, die noch bei Ihren Eltern wohnen. Denn eine doppelte Haushaltsführung ist nur möglich, wenn man auch wirklich zwei Haushalte unterhält. Wohnt man bei seinen Eltern, hat man dort aber keinen eigenen Hausstand (außer man lebt in einer Art WG mit denen und trägt mindestens 10 % der Kosten). Bei Reisekosten ist es egal, ob man daheim eine eigene Wohnung hat. Da kommt es nur drauf an, dass man am Ort der Dienstreise die Kosten selbst trägt.
Bei den steuerrechtlichen Reisekosten entfällt auch die Grenze von 1.000 € Miete monatlich. Die gilt nur bei der doppelten Haushaltsführung. Bei Reisekosten gilt die erst nach 48 Monaten Abordnung. Also ihr könnt immer die ganze Miete absetzen!
Wichtig ist das auch für die Fahrtkosten: Wäre es eine doppelte Haushaltsführung, dann müsste die jeweilige Station ja eine erste Tätigkeitsstätte sein. Dann könntet ihr nur die Entfernungspauschale von 0,30 € absetzen (einfache Entfernung). Da es aber Reisekosten sind, könnt ihr den Hin- und Rückweg absetzen (also 2 * 0,30 €). Zudem können die Parkkosten steuerlich geltend gemacht werden (was bei einer doppelten Haushaltsführung nicht ginge).
An den Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen ändert sich nichts. Die sind hier wie dort gleich.
Also in der Steuererklärung unbedingt als Reisekosten kennzeichnen, wenn die Miete höher ist als 1.000 € oder vor Ort noch ein längerer Fahrtweg nötig wird. Z.B. gerade in Berlin sind ja die Distanzen groß :)
Also zumindest ist das meine rechtliche Bewertung der ganzen Sache. Ich möchte nicht ausschließen, dass ich mich irre oder was übersehe :)
LG
Diese Begründung halte ich für sehr abenteuerlich, wenn ich darüber nachdenke, dass uns damals mit genau der Argumentation der Zuweisung keine Reisekosten in der Zivilisation gezahlt wurden. Zudem habe ich letztens in einen EStG-Kommentar geschaut und da steht zur Wohnung etwas anderes drin. Dass Wohnen bei den Eltern kein eigener Hausstand ist, war schon immer so und ändert nichts an der doppelten Haushaltsführung der anderen.
Ich habe damals meine Wahlstation als doppelte Haushaltsführung angerechnet.
Die Zivilstation ist ja in der Regel (oder immer?) das Gericht, wo auch die Arbeitsgemeinschaft stattfindet. Also das Landgericht, wo die Zivilstation stattfindet, ist die erste Tätigkeitsstätte. Damit hast du für diese "erste Abordnung" oder eher Zuordnung zu einem Gericht in der Tat keinen Anspruch auf Reisekosten durch den Arbeitgeber und ebenso wenig sind es Reisekosten im Steuerrecht. Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte sind eben nur das.
Und zum wohnen bei den Eltern: Das war schon immer und ist immer noch so, dass damit die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung nicht vorliegen. Ich bin mir in dieser Hinsicht zu 100% sicher. Wenn du das als doppelte Haushaltsführung erklärt hast und das Finanzamt darauf nicht eingegangen ist, dann nur, weil es entweder denen nicht aufgefallen ist oder weil es steuerrechtlich unerheblich war (Wenn die Miete unter 1.000 € ist und höchstens einmal die Woche heimgefahren wird, sind die steuerlichen Folgen die gleichen). Manchmal ändert das Finanzamt das auch ohne das vorab zu erwähnen. Dann gibt es nur einen kleinen Hinweis in den Erläuterungen im Steuerbescheid.
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Wahlstation Doppelte Haushaltsführung - von Joko - 18.04.2023, 17:18
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