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Referendariat mit (getilgter) Vorstrafe
Tylluan
Junior Member
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Beiträge: 5
Themen: 0
Registriert seit: Feb 2023
#12
15.07.2023, 09:15
(15.07.2023, 07:48)Drin schrieb:  Joa, wenn aber eingestellte Verfahren auf Nachfrage mitgeteilt werden müssen, würde ich I. Wege eines erst recht-schlusses davon ausgehen, dass die hessischen Gerichte das für Verurteilungen auch bejahen. Der Punkt ist einfach: will man wirklich 2 Jahre in Sorge leben, dass es irgendwie rauskommt und dann in Erklärungsnot geraten? Wie gesagt, die VGe werden Unehrlichkeit kaum zu schätzen wissen. Dass die Frage zulässig ist, ist mE wie gesagt ein erst-recht-schluss.

Mit diesem Argument habe ich gerechnet, aber Einstellungen und Verurteilungen sind so verschieden in ihren Auswirkungen auf die betroffene Person, dass ein Erst-recht-Schluss nicht möglich ist. Rn. 47 des Urteils zeigt, dass auch die hessischen Gerichte bei einer Verurteilung ein Verwertungsverbot anerkennen würden.
Zulässig ist die Frage dann zwar trotzdem, aber wegen § 53 BZRG muss sie nicht mit einem Hinweis auf die Verurteilung beantwortet werden.
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Referendariat mit (getilgter) Vorstrafe - von Hessen_2023 - 14.07.2023, 09:06
RE: Referendariat mit (getilgter) Vorstrafe - von Tylluan - 14.07.2023, 11:39
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