14.07.2023, 08:45
(12.07.2023, 21:58)EinfachesRecht schrieb: Finds unproblematisch. Wenn Du Doktorand am Institut bist in dem Sinn, dass Du dort auch an Veranstaltungen etc. teilnimmst, bist Du dort schließlich Doktorand. Wir haben an unserem Institut auch regelmäßig externe Doktoranden dabei. Auch wenn Du "nur" externer Doktorand des leitenden Profs bist oder eine LS Inhabers dessen LS in das Institut eingegliedert ist find ich persönlich das unproblematisch.
Evtl. einfach die Bezeichnung mit Deinem Doktorvater/ Deiner Doktormutter abstimmen, um Missverständnisse zu vermeiden?
Falls Dir das zu blöd ist - WissMit Kanzlei Y und Doktorand an Universität Y am Lehrstuhl X (Inhaber Prof. Z) sollte doch in jedem Fall passen?
Ja, das ist wohl die beste Lösung. Ich habe bislang eben fast immer nur „wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl xy“ gelesen. Aber diese doppelte Nennung sollte es ja klar machen und ist korrekt.
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Externe Promotion - Doktorand an Institut XY - von Frischi - 12.07.2023, 11:04
RE: Externe Promotion - Doktorand an Institut XY - von Verwalter - 12.07.2023, 11:26
RE: Externe Promotion - Doktorand an Institut XY - von Frischi - 12.07.2023, 13:10
RE: Externe Promotion - Doktorand an Institut XY - von EinfachesRecht - 12.07.2023, 21:58
RE: Externe Promotion - Doktorand an Institut XY - von Frischi - 14.07.2023, 08:45