04.07.2023, 12:34
(03.07.2023, 17:29)wacaffe schrieb: persönliche Erfahrung aus dem Ref:
LG Zivilstation hatte schon e-akte. O-ton richter war: bringen sie doch einfach ihren USB stick mit dann ziehe ich Ihnen die Akten darauf und sie können zuhause daran arbeiten....
Auf meine Nachfrage ob Fremdgeräte an der Gerichts IT und Bearbeitung von Akten am Privat pc nicht It-Sicherheits und Datenschutzrisiken mit sich brächten gab es nur Verständnisloses Dreinschauen und abwiegeln.
Glaube das da noch lustige Zeiten auf uns zukommen, insbesondere wenn die Strafgerichte auf e-akte umsatteln.
Wir haben vom Gericht usb sticks zur Verfügung gestellt bekommen, die mit Zahlencode gesichert waren. Nur diese durften wir für die e-Akten benutzen. Bei der StA zB durften wir selbst die nicht benutzen, um Inserenten Verfügungen und Anklagen digitalisiert beim Ausbilder abzugeben.
Wir können aber bei der Einstellung in die Justiz wohl wählen zwischen Dienstlaptop und Tablet. Wurde uns zumindest gesagt
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Eigene elektronische Geräte (Tablets o.ä.) in der Justiz - von Jegxa - 02.07.2023, 08:20
RE: Eigene elektronische Geräte (Tablets o.ä.) in der Justiz - von juraistschön - 02.07.2023, 10:26
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RE: Eigene elektronische Geräte (Tablets o.ä.) in der Justiz - von wacaffe - 03.07.2023, 17:29
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RE: Eigene elektronische Geräte (Tablets o.ä.) in der Justiz - von Okt2022 - 04.07.2023, 12:34
RE: Eigene elektronische Geräte (Tablets o.ä.) in der Justiz - von VerzweifelterJurist - 03.07.2023, 23:17
RE: Eigene elektronische Geräte (Tablets o.ä.) in der Justiz - von RiNrw - 05.07.2023, 23:14


