02.07.2023, 17:12
In BW gibt es eine ärztliche Untersuchung vor der Ernennung auf Probe. Wenn die Prognose positiv ist, erfolgt keine weitere vor der Ernennung auf Lebenszeit (Verplanung). Wenn es gesundheitliche Bedenken gegen die Verplanung gibt, egal ob bereits vorhandene oder während der Probezeit aufgetretene, kann es zur Nachuntersuchung kommen.
Nachrichten in diesem Thema
Gesundheitsprüfung Richter - von CharlyAlfons - 02.07.2023, 14:08
RE: Gesundheitsprüfung Richter - von Bre - 02.07.2023, 14:24
RE: Gesundheitsprüfung Richter - von Exri - 02.07.2023, 14:51
RE: Gesundheitsprüfung Richter - von juraistschön - 02.07.2023, 17:12