02.07.2023, 14:11
(02.07.2023, 12:42)Egal schrieb:(02.07.2023, 11:02)guga schrieb: Mit Datenschutz hat das doch gar nichts zu tun. IT-Sicherheit wird das jedoch blockieren, wenn sie ihren Job richtig machen.
Doch, auch Datenschutz, da der Arbeitgeber nicht kontrollieren kann, was mit den Daten passiert und wer darauf Zugriff hat. Wie schnell nutzt in einer Beziehung der andere das I-Pad und schon hat er Daten gesehen, die er nicht hätte sehen dürfen.
Dann dürfte man es auch keinem Richter erlauben, Papierakten mit nach Hause zu nehmen. Da soll es auch vorkommen können, dass der Partner ins Arbeitszimmer kommt, um bspw. einen Kaffee reinzubringen, und dann einen Aktendeckel, ein aufgeschlagenes Rubrum, ein beigefügtes Foto etc. sieht.
Technische Geräte sind halt wegen etwaiger Zugriffsmöglichkeiten von Hackern datenunsicherer. Das ist ein Cyber-Security-Thema, das freilich auch datenschutzrechtlich relevant sein mag(?). Sofern es um Haushaltsangehörige geht, dürfte ein (passwortgeschütztes) Tablet die Sicherheit im Vergleich zur Papierakte aber erhöhen.
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Eigene elektronische Geräte (Tablets o.ä.) in der Justiz - von Jegxa - 02.07.2023, 08:20
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