02.07.2023, 13:29
(01.07.2023, 22:57)Leo@ius schrieb: Lädst du, wenn Zeugen notwendig sind, diese direkt zum ersten Verhandlungstermin? Besteht da denn dann trotzdem noch Spielraum für Vergleichsverhandlungen?
Ja die lade ich direkt zum ersten Verhandlungstermin. Ich würde sagen außer bei Bausachen (die traditionell eh etwas anders ablaufen) habe ich in 95 % der Fälle auch nur einen Verhandlungstermin. Meine Vergleichsquote ändert sich dadurch nicht. Die ist bei mVs mit Zeugen ähnlich hoch wie bei mVs ohne.
Ich führe in der Regel ganz klassisch eine ausgeprägte Güteverhandlung bei der ich meistens (basierend auf Beweislast, Prozesskostenrisiko und Beweisbarkeit von Tatsachenbehauptungen aus meiner Sicht) auch einen konkreten Vergleichsvorschlag (oder zumindest einen Wertkorridor) unterbreite. Manchmal einigen sich die Parteien dann schon bevor die Zeugen überhaupt gehört wurden. Manchmal auf Basis der Zeugenaussagen danach.
Ich habe jedenfalls die Erfahrung gemacht, dass die Anwälte auch gerne alles in einem Termin abhandeln wollen und sogar eher gewillt sind, sich zu vergleichen, wenn sie wissen, dass nach Schluss der mV nichts mehr mit vergleichen ist.
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Wieviel schreibt man sich auf und wann verlässt man sich auf sein Gedächtnis? - von Jegxa - 01.07.2023, 06:20
RE: Wieviel schreibt man sich auf und wann verlässt man sich auf sein Gedächtnis? - von Leo@ius - 01.07.2023, 10:21
RE: Wieviel schreibt man sich auf und wann verlässt man sich auf sein Gedächtnis? - von Volljurist und Amtsanwalt - 01.07.2023, 10:35
RE: Wieviel schreibt man sich auf und wann verlässt man sich auf sein Gedächtnis? - von SaroHess - 01.07.2023, 12:10
RE: Wieviel schreibt man sich auf und wann verlässt man sich auf sein Gedächtnis? - von Leo@ius - 01.07.2023, 22:57
RE: Wieviel schreibt man sich auf und wann verlässt man sich auf sein Gedächtnis? - von SaroHess - 02.07.2023, 13:29
RE: Wieviel schreibt man sich auf und wann verlässt man sich auf sein Gedächtnis? - von Jegxa - 01.07.2023, 21:35