01.07.2023, 10:35
Also ich habe mir bei der StA einen ganzen Ordner angelegt, wo ich mir die ganzen Muster abgelegt habe, auch die ganzen Skripte/Mitschriften aus den Fortbildungen. Habe am Anfang aus nahezu jeder Verfügung mir dann eine Vorlage für später gebastelt und bastele bei neuen Situationen immer noch Vorlagen oder optimiere diese. Mittlerweile habe ich soviele Vorlagen, dass ich manchmal nicht weiß, dass ich schon eine Volage habe ;). Später proftiert man ungemein, wenn man das selbst erstellte Muster ziehen kann und sich den Kram nicht neu erstellen muss. Es gibt zwar ein Schreibwerk mit Musterverfügungen und uralte Formulare von älteren Kollegen, aber die decken nicht alles ab. Habe mir auch gelungene Textbausteine zu immer wiederkehrende Situationen, wie Aussage gegen Aussage, nicht aussagebereite Geschädigte, gelungene Bescheide zu immer wieder vorkommende ähnliche Anzeigen (z.B. Situationen, die vom Anzeigenden als Straftat erachtet werden, aber rechtlich keine sind, u.a. häufig bei Bedrohung) abgespeichert.
Bei dicken Akten, wo man seitenlange Vernehmungen mit vielen Straftaten hat, schreibe ich mir, wenn ich die Sache nicht gleich anklagen kann (sondern noch einige Punkte nachermitteln lassen muss) aber glaube, dass die Anklage wahrscheinlicher als eine spätere Einstellung ist, bereits den bisher bekannten Sachverhalt (ggf. mit Fußnote zum Fundort)bereits in einer Formulierung auf, sodass ich nach Rückkehr der Akte, wenn denn anklagereif, nur noch copy and past machen muss und mir so auch einiges an erneuter Lesearbeit erspare, da ich dann nur noch mit den Stellen vergleichen muss, worauf sich die Nachermittlungen bezogen haben. Ich schreibe auch gleich die Formulierung für voraussichtliche Teileinstellungen für §§ 170 II, 154, 154a (für die Nerds: ja dies ist keine Einstellung, sondern eine Beschränkung) auf und die Seiten, die ich später voraussichtlich für die Handakte kopieren lassen will, sowie die Stellen, wo sich in der Akte jeweils der Strafantrag befinden, wenn relative oder absolutes Antragsdelikte dabei (in meinen Dezernat fast immer).
Bei dicken Akten, wo man seitenlange Vernehmungen mit vielen Straftaten hat, schreibe ich mir, wenn ich die Sache nicht gleich anklagen kann (sondern noch einige Punkte nachermitteln lassen muss) aber glaube, dass die Anklage wahrscheinlicher als eine spätere Einstellung ist, bereits den bisher bekannten Sachverhalt (ggf. mit Fußnote zum Fundort)bereits in einer Formulierung auf, sodass ich nach Rückkehr der Akte, wenn denn anklagereif, nur noch copy and past machen muss und mir so auch einiges an erneuter Lesearbeit erspare, da ich dann nur noch mit den Stellen vergleichen muss, worauf sich die Nachermittlungen bezogen haben. Ich schreibe auch gleich die Formulierung für voraussichtliche Teileinstellungen für §§ 170 II, 154, 154a (für die Nerds: ja dies ist keine Einstellung, sondern eine Beschränkung) auf und die Seiten, die ich später voraussichtlich für die Handakte kopieren lassen will, sowie die Stellen, wo sich in der Akte jeweils der Strafantrag befinden, wenn relative oder absolutes Antragsdelikte dabei (in meinen Dezernat fast immer).
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Wieviel schreibt man sich auf und wann verlässt man sich auf sein Gedächtnis? - von Jegxa - 01.07.2023, 06:20
RE: Wieviel schreibt man sich auf und wann verlässt man sich auf sein Gedächtnis? - von Leo@ius - 01.07.2023, 10:21
RE: Wieviel schreibt man sich auf und wann verlässt man sich auf sein Gedächtnis? - von Volljurist und Amtsanwalt - 01.07.2023, 10:35
RE: Wieviel schreibt man sich auf und wann verlässt man sich auf sein Gedächtnis? - von SaroHess - 01.07.2023, 12:10
RE: Wieviel schreibt man sich auf und wann verlässt man sich auf sein Gedächtnis? - von Leo@ius - 01.07.2023, 22:57
RE: Wieviel schreibt man sich auf und wann verlässt man sich auf sein Gedächtnis? - von SaroHess - 02.07.2023, 13:29
RE: Wieviel schreibt man sich auf und wann verlässt man sich auf sein Gedächtnis? - von Jegxa - 01.07.2023, 21:35