01.07.2023, 10:21
Ich versuche, eine Akte möglichst nur einmal zu lesen, in aller Regel erst vor dem Verhandlungstermin. Dabei erstelle ich mir dann in Word einen tabellarischen Aktenspiegel, in dem ich den Vortrag möglichst knapp eintrage, aber ausführlich genug, dass ich später ohne großartiges Blättern in der Akte mir allein anhand des Aktenspiegels den Sachverhalt anschauen kann. Direkt beim Durcharbeiten der Akte schreibe ich in den Aktenspiegel in rot die rechtlichen Aspekte rein, die ich später für die Urteilsabfassung brauche. Beispiel: Beklagter macht ein Zurückbehaltungsrecht geltend, sein Gegenanspruch ist aber nicht fällig, sodass das Zurückbehaltungsrecht nicht greift. Mein Aktenspiegel wird so recht ausführlich (4 - 5 Seiten). Aber ich komme damit gut zurecht.
Wenn es innerhalb des Verfahrensablaufs etwas gibt, was ich mir merken möchte für die weitere Bearbeitung, schreib ich das in Klammern hinter die Verfügung zur Wiedervorlage. Beispiel: Der Kläger erhält auf meinen Hinweis hin die Gelegenheit, seinen Klagevortrag so zu präzisieren, dass der Vortrag überhaupt schlüssig wird. Wenn er das schafft, müsste vielleicht Beweis erhoben werden. Wenn nicht, dann würde ich Verkündungstermin für das klageabweisende Urteil bestimmen. Dann schreibe ich: "Wiedervorlage mit Eingang, spätestens XXX (Beweisbeschluss? Ansonsten VT).
Wenn es innerhalb des Verfahrensablaufs etwas gibt, was ich mir merken möchte für die weitere Bearbeitung, schreib ich das in Klammern hinter die Verfügung zur Wiedervorlage. Beispiel: Der Kläger erhält auf meinen Hinweis hin die Gelegenheit, seinen Klagevortrag so zu präzisieren, dass der Vortrag überhaupt schlüssig wird. Wenn er das schafft, müsste vielleicht Beweis erhoben werden. Wenn nicht, dann würde ich Verkündungstermin für das klageabweisende Urteil bestimmen. Dann schreibe ich: "Wiedervorlage mit Eingang, spätestens XXX (Beweisbeschluss? Ansonsten VT).
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Wieviel schreibt man sich auf und wann verlässt man sich auf sein Gedächtnis? - von Jegxa - 01.07.2023, 06:20
RE: Wieviel schreibt man sich auf und wann verlässt man sich auf sein Gedächtnis? - von Leo@ius - 01.07.2023, 10:21
RE: Wieviel schreibt man sich auf und wann verlässt man sich auf sein Gedächtnis? - von Volljurist und Amtsanwalt - 01.07.2023, 10:35
RE: Wieviel schreibt man sich auf und wann verlässt man sich auf sein Gedächtnis? - von SaroHess - 01.07.2023, 12:10
RE: Wieviel schreibt man sich auf und wann verlässt man sich auf sein Gedächtnis? - von Leo@ius - 01.07.2023, 22:57
RE: Wieviel schreibt man sich auf und wann verlässt man sich auf sein Gedächtnis? - von SaroHess - 02.07.2023, 13:29
RE: Wieviel schreibt man sich auf und wann verlässt man sich auf sein Gedächtnis? - von Jegxa - 01.07.2023, 21:35