01.07.2023, 00:10
Das sind ganz schön viele Fragen…
- die Abordnung läuft üblicherweise über zwei bis fünf Jahre. Während der Zeit bist du auf dem Papier weiter Richter, aber quasi an die Behörde „ausgeliehen“.
- du kannst dich nach oder während der Abordnung auch dauerhaft versetzen lassen. Der Weg ist die Justiz zurück ist dann mMn aber eher schwierig. Du könntest aber zB nach der Abordnung zurück in die Justiz und dich dann nach zwei, drei Jahren nochmal abordnen lassen
- dein Interesse an einer Abordnung bekundest du gegenüber deinem Gerichtspräsidenten. Häufig werden Abordnungen im Intranet ausgeschrieben.
- Abordnungen gehen auch während der Probezeit. Regelhaft ist man aber wohl mindestens zwei Jahre Richter, bevor man sich abordnen lässt
- dein Dienstherr muss der Abordnung zustimmen. Deswegen ist wichtig, den frühzeitig mit ins Boot zu holen, anstatt ihn einfach vor vollendete Tatsachen zu stellen
Ohne Abordnung gibts zwei Möglichkeiten:
- du bewirbst dich einfach und bei einer Zusage stellst du einen Antrag auf Entlassung und fängst dann einen Tag später bei der Behörde an
- du bewirbst dich und bei einer Zusage (oder besser schon vorher) teilst du das deinem GP mit und bittest um eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung; die Abordnungszeit von 3-6 Monaten ist dann häufig die Probezeit
Wenn du der Justiz nicht völlig den Rücken kehren willst bzw es noch nicht sicher weißt, würde ich mich erstmal abordnen lassen. Behörde ist nicht gleich Behörde und kann auch speziell sein. Abordnung hat den Vorteil, dass du einfach und problemlos in die Justiz zurück kannst.
- die Abordnung läuft üblicherweise über zwei bis fünf Jahre. Während der Zeit bist du auf dem Papier weiter Richter, aber quasi an die Behörde „ausgeliehen“.
- du kannst dich nach oder während der Abordnung auch dauerhaft versetzen lassen. Der Weg ist die Justiz zurück ist dann mMn aber eher schwierig. Du könntest aber zB nach der Abordnung zurück in die Justiz und dich dann nach zwei, drei Jahren nochmal abordnen lassen
- dein Interesse an einer Abordnung bekundest du gegenüber deinem Gerichtspräsidenten. Häufig werden Abordnungen im Intranet ausgeschrieben.
- Abordnungen gehen auch während der Probezeit. Regelhaft ist man aber wohl mindestens zwei Jahre Richter, bevor man sich abordnen lässt
- dein Dienstherr muss der Abordnung zustimmen. Deswegen ist wichtig, den frühzeitig mit ins Boot zu holen, anstatt ihn einfach vor vollendete Tatsachen zu stellen
Ohne Abordnung gibts zwei Möglichkeiten:
- du bewirbst dich einfach und bei einer Zusage stellst du einen Antrag auf Entlassung und fängst dann einen Tag später bei der Behörde an
- du bewirbst dich und bei einer Zusage (oder besser schon vorher) teilst du das deinem GP mit und bittest um eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung; die Abordnungszeit von 3-6 Monaten ist dann häufig die Probezeit
Wenn du der Justiz nicht völlig den Rücken kehren willst bzw es noch nicht sicher weißt, würde ich mich erstmal abordnen lassen. Behörde ist nicht gleich Behörde und kann auch speziell sein. Abordnung hat den Vorteil, dass du einfach und problemlos in die Justiz zurück kannst.
Nachrichten in diesem Thema
Wechsel in die Verwaltung (und zurück?) - von Eiderdaus - 28.06.2023, 20:12
RE: Wechsel in die Verwaltung (und zurück?) - von Exri - 29.06.2023, 17:33
RE: Wechsel in die Verwaltung (und zurück?) - von Eiderdaus - 17.07.2023, 19:34
RE: Wechsel in die Verwaltung (und zurück?) - von Praktiker - 30.06.2023, 13:03
RE: Wechsel in die Verwaltung (und zurück?) - von Eiderdaus - 17.07.2023, 19:35
RE: Wechsel in die Verwaltung (und zurück?) - von VerzweifelterJurist - 01.07.2023, 00:10
RE: Wechsel in die Verwaltung (und zurück?) - von Eiderdaus - 17.07.2023, 19:37