26.06.2023, 15:38
(26.06.2023, 13:40)LE221B schrieb: Hallo zusammen,
ich habe aktuell einen Fall, bei dem der Kläger in eine Neubauwohnung zieht und bisher alle Verträge (Internet, Telefon, Handy) bei der Telekom hatte.
Nun ist laut Aussage des Bauherrn/Vermieters kein Telekom-Anschluss, sondern nur ein Vodafone-Anschluss und künftig ein Glasfaseranschluss Netcom vorhanden.
Aber darf der Vermieter überhaupt vorschreiben, dass der Kläger jetzt eben die Verträge (zumindest Internet und Telefon) bei Vodafone machen muss? Im Sinne der Vertragsfreiheit/Privatautonomie kann es doch eigentlich nicht sein, dass er dem Kläger seinen Internetanbieter vorschreiben darf oder?
Schon mal vielen Dank für eure Hilfe.
Glaube die Frage ist nicht, ob er dem Mieter einen bestimmten Vertrag vorschreiben darf, sondern ob der Mieter gegen den Vermieter einen Anspruch hat, weitere Leitungen zu verlegen (sofern ich das technisch richtig verstanden habe).
Dies dürfte bereits mangels AGL nicht der Fall sein?
Würde zuvor noch diskutieren, ob die fehlende Leitung einen Mangel darstellt, also ob die fehlende Leitung dazu führt, dass die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufgehoben ist.
(+), wenn dem Mieter jegliche auf dem Markt verfügbaren Leitungen zur Verfügung stehen müssen. Dies würde ich im Ergebnis ablehnen.
Und selbst wenn man dies bejaht, müsste man die Rechtsfolgen von grob fahrlässiger Unkenntnis diskutieren.
So wäre ich vorgegangen. Könnte falsch sein xD
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Internetanbieter MietR - von LE221B - 26.06.2023, 13:40
RE: Internetanbieter MietR - von Konova - 26.06.2023, 14:10
RE: Internetanbieter MietR - von Lost_inPages - 26.06.2023, 15:38
RE: Internetanbieter MietR - von Egal_ - 27.06.2023, 15:41
RE: Internetanbieter MietR - von Max Sauer - 28.06.2023, 03:13


