26.06.2023, 14:10
(26.06.2023, 13:40)LE221B schrieb: Hallo zusammen,
ich habe aktuell einen Fall, bei dem der Kläger in eine Neubauwohnung zieht und bisher alle Verträge (Internet, Telefon, Handy) bei der Telekom hatte.
Nun ist laut Aussage des Bauherrn/Vermieters kein Telekom-Anschluss, sondern nur ein Vodafone-Anschluss und künftig ein Glasfaseranschluss Netcom vorhanden.
Aber darf der Vermieter überhaupt vorschreiben, dass der Kläger jetzt eben die Verträge (zumindest Internet und Telefon) bei Vodafone machen muss? Im Sinne der Vertragsfreiheit/Privatautonomie kann es doch eigentlich nicht sein, dass er dem Kläger seinen Internetanbieter vorschreiben darf oder?
Schon mal vielen Dank für eure Hilfe.
Also kurz vorweg: wenn jemand umzieht, läuft der alte Festnetzvertrag (gilt nicht bei Mobilfunk) normal weiter, sofern die Vertragslaufzeit noch nicht beendet ist. Es besteht hier auch nur ein Sonderkündigungsrecht des Umziehenden, wenn der Anschluss in der neuen Wohnung / Haus nicht verfügbar ist.
Der Vermieter kann natürlich nicht vorschreiben welche Verträge der Mieter abschließt. Er muss ja nichtmal zwingend einen Vertrag abschließen, wenn er zB nur Mobilfunk nutzt. Allerdings sind die Möglichkeiten, welche Verträge für Festnetz abgeschlossen werden können durch die dort verlegten Leitungen limitiert. Wenn eben nur Vodafone verlegt ist, kann man nur bei Vodafone, bzw einem Anbieter der dieses Netz nutzt, einen Vertrag abschließen.
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Internetanbieter MietR - von LE221B - 26.06.2023, 13:40
RE: Internetanbieter MietR - von Konova - 26.06.2023, 14:10
RE: Internetanbieter MietR - von Lost_inPages - 26.06.2023, 15:38
RE: Internetanbieter MietR - von Egal - 27.06.2023, 15:41
RE: Internetanbieter MietR - von Max Sauer - 28.06.2023, 03:13


