26.06.2023, 08:02
(25.06.2023, 21:37)Praktiker schrieb: Versetzung oder erst einmal Abordnung (dann ist man Richter kraft Auftrags) ist natürlich die bessere Lösung als Entlassung und dann wohl nicht unmittelbar Ernennung. Wenn alle wollen, ist das unproblematisch und kommt in der Praxis durchaus vor.
Sehe das auch als den großen Vorteil an. Du kannst dir in der Probezeit die Arbeit in der Justiz anschauen und wenn die Probezeit aus irgendeinem Grund scheitert, bleibst du Beamter.
Minimaler Vorteil ist ggf noch, dass du als Richter Kraft Auftrags als Titel direkt Richter am ... wirst.
Zudem hört man ja allerlei miese Geschichten über die Justiz, bei der Kraft Auftrags Variante ist denen ggf klar, dass die dich nicht "in der Hand haben".
Nachteil könnte - je nach deiner Besoldung und nach BL sein, dass du zunächst 3 Jahre in der A Besoldung bleiben würdest.
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Wechsel Verwaltung zur Justiz - von Itsafire - 25.06.2023, 15:43
RE: Wechsel Verwaltung zur Justiz - von Jura2015 - 25.06.2023, 15:47
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RE: Wechsel Verwaltung zur Justiz - von Itsafire - 03.07.2023, 12:15