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  5. Überstunden Abgeltungsklausel im Arbeitsvertrag: Was ist so üblich?
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Überstunden Abgeltungsklausel im Arbeitsvertrag: Was ist so üblich?
regresskreisel
Member
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Registriert seit: Oct 2020
#9
25.06.2023, 13:46
(24.06.2023, 22:51)Egal schrieb:  Ist unwirksam, wenn du nicht über der Beitragsbemessungsgrenze der RV liegst. 10% sind maximal möglich, das wären 3 Stunden pro Woche und dementsprechend 12 - 15 im Monat.
Ist eigentlich ziemlich leicht zu googeln und wundert mich, dass eine Anwaltskammer sich traut, so einen Schmarrn überhaupt in den Arbeitsvertrag zu schreiben.

Wie du damit umgehen willst, musst du wissen. Wie sind denn die restlichen Konditionen? Ist das Gehalt vernünftig? Wenn du dich traust, würde ich Überstunden verweigern, wenn nicht, würde ich mir direkt eine andere Kanzlei suchen.

Edit: Oder du teilst mit, dass die Klausel unwirksam ist und dass du sie gestrichen haben möchtest.


Das mit der BBG der RV hab ich auch gelesen, aber gilt das auch bei "Diensten höherer Art"? Die Anwaltstätigkeit gehört dazu, aber es macht für mich keinen Sinn, dass auch bei angestellten Anwälten so strikt anzuwenden, wenn das Gehalt jetzt nicht besonders hoch ist bzw. keine leitende Funktion übernommen wird. 

Meine Konditionen: 30h/Woche auf 4 Tage verteilt für 49k inkl. 13. Monatsgehalt. Ich wollte, wie gesagt, Vollzeit für 65k, aber da wurde mir gesagt, dass man mich noch nicht auslasten könne. 

Mit der Abgeltungsklausel sind 30h zusätzlich pro Monat möglich, also 7,5h pro Woche, dh mein freier Freitag müsste ggf.öfters dran glauben, wenn da irgendwelche Termine liegen. Mit 37,5h pro Woche wäre ich dann auch nicht mehr weit von Vollzeit entfernt und das ist wohl nicht im Sinne der Teilzeitregelung. 

Werde das definitiv ansprechen.
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Überstunden Abgeltungsklausel im Arbeitsvertrag: Was ist so üblich? - von regresskreisel - 23.06.2023, 19:48
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RE: Überstunden Abgeltungsklausel im Arbeitsvertrag: Was ist so üblich? - von Egal - 24.06.2023, 22:51
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