23.06.2023, 15:36
Liebe Mitstreiter,
ich wollte mal Fragen, wie umfangreich man die Beweismittel, insbesondere sehr ausführliche polizeiliche Vernehmungen, am jeweiligen Tatbestandsmerkmal darstellen und würdigen soll bzw. muss.
Ich hatte letztens in einer Übungsklausur, dass ein sehr ausführliches Vernehmungsprotokoll quasi zu allen "problematischen" Tatbestandsmerkmalen etwas brauchbares enthalten hat. Beim ersten Tatbestandsmerkmal, bei dem ich diese Vernehmung anführen wollte, hab ich die Aussage sehr umfangreich dargestellt. Ich habe quasi die ganze "Geschichte" dargestellt.
Im Nachgang habe ich mich natürlich gefragt, ob es ausgereicht hätte allein die ein bis zwei Sätze, die letztlich der Ausfüllung des Tatbestandmerkmals dienten zu nennen. Oder ist es grundsätzlich schon richtig, weiter auszuholen, um auch mehr "Stoff" für die Glaubhaftigkeit und -würdigkeit zu haben.
Habt ihr da Tipps oder irgendeine für euch funktionierende Heransgehensweise klausurtaktisch und zeitökonomisch die Beweismittel darzustellen?
Beste Grüße
ich wollte mal Fragen, wie umfangreich man die Beweismittel, insbesondere sehr ausführliche polizeiliche Vernehmungen, am jeweiligen Tatbestandsmerkmal darstellen und würdigen soll bzw. muss.
Ich hatte letztens in einer Übungsklausur, dass ein sehr ausführliches Vernehmungsprotokoll quasi zu allen "problematischen" Tatbestandsmerkmalen etwas brauchbares enthalten hat. Beim ersten Tatbestandsmerkmal, bei dem ich diese Vernehmung anführen wollte, hab ich die Aussage sehr umfangreich dargestellt. Ich habe quasi die ganze "Geschichte" dargestellt.
Im Nachgang habe ich mich natürlich gefragt, ob es ausgereicht hätte allein die ein bis zwei Sätze, die letztlich der Ausfüllung des Tatbestandmerkmals dienten zu nennen. Oder ist es grundsätzlich schon richtig, weiter auszuholen, um auch mehr "Stoff" für die Glaubhaftigkeit und -würdigkeit zu haben.
Habt ihr da Tipps oder irgendeine für euch funktionierende Heransgehensweise klausurtaktisch und zeitökonomisch die Beweismittel darzustellen?
Beste Grüße
Nachrichten in diesem Thema
Umfang der Beweiswürdigung in der StA-Klausur - von Juralone - 23.06.2023, 15:36
RE: Umfang der Beweiswürdigung in der StA-Klausur - von Lost_inPages - 23.06.2023, 16:03
RE: Umfang der Beweiswürdigung in der StA-Klausur - von Juralone - 24.06.2023, 10:24
RE: Umfang der Beweiswürdigung in der StA-Klausur - von GPAMember - 24.06.2023, 10:40
RE: Umfang der Beweiswürdigung in der StA-Klausur - von Juralone - 24.06.2023, 10:51
RE: Umfang der Beweiswürdigung in der StA-Klausur - von Bre - 24.06.2023, 11:14
RE: Umfang der Beweiswürdigung in der StA-Klausur - von Ref.HH - 24.06.2023, 11:17
RE: Umfang der Beweiswürdigung in der StA-Klausur - von GPAMember - 24.06.2023, 11:53
RE: Umfang der Beweiswürdigung in der StA-Klausur - von Lost_inPages - 24.06.2023, 20:04
RE: Umfang der Beweiswürdigung in der StA-Klausur - von Bre - 24.06.2023, 22:50
RE: Umfang der Beweiswürdigung in der StA-Klausur - von Lost_inPages - 25.06.2023, 01:41
RE: Umfang der Beweiswürdigung in der StA-Klausur - von Bre - 25.06.2023, 08:05
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RE: Umfang der Beweiswürdigung in der StA-Klausur - von Bre - 25.06.2023, 13:25
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RE: Umfang der Beweiswürdigung in der StA-Klausur - von GPAMember - 25.06.2023, 17:14
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