23.06.2023, 15:26
(23.06.2023, 13:14)ichentsprechewiderschieden schrieb:(22.06.2023, 23:18)Lost_inPages schrieb: Gibt es eig schon Urteile zu den §§ 327 BGB?
Kann mir iwie nicht vorstellen, dass die eine Klausur zu den 327er stellen, ohne dass die als Leitbild ein Urteil.
Aber ist nur ein Bauchgefühl, ohne iwie Ahnung zu haben, wie die Prüfungsämter vorgehen
im ersten liefen dazu schon mehrere klausuren ohne Urteile als Vorbild, also ist das auch im zweiten möglich
Naja, im Ersten geht es primär ums Verständnisprüfen. Dort reichen auch/überwiegend Professoren Vorschläge ein. Im Zweiten geht es ums Kenntnisprüfen iSd Rspr. Da basieren die meisten Klausuren eben auf gerichtlichen Entscheidungen.
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327 ff. BGB im 2. Staatsexamen - von Konova - 22.06.2023, 21:17
RE: 327 ff. BGB im 2. Staatsexamen - von Ref_GPA1234 - 22.06.2023, 21:51
RE: 327 ff. BGB im 2. Staatsexamen - von Lost_inPages - 22.06.2023, 23:18
RE: 327 ff. BGB im 2. Staatsexamen - von ichentsprechewiderschieden - 23.06.2023, 13:14
RE: 327 ff. BGB im 2. Staatsexamen - von Bre - 23.06.2023, 15:26


