20.06.2023, 22:32
Ist bereits ein VU ergangen, kann eine Ermäßigung auf 1,0 Gebühren in keinem Fall mehr eintreten. Das ergibt sich aus Ziff. 1222 a.E. KV GKG. Denn ein VU ist "ein anderes als eines der in Nummer 2 genannten Urteile". Rechtspolitisch mag man das mit deiner Argumentation hinterfragen; de lege lata kommt man da aber wohl kaum ran.
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91a-Beschluss nach Einspruch auf VU - von Konova - 20.06.2023, 12:42
RE: 91a-Beschluss nach Einspruch auf VU - von Adlatus - 20.06.2023, 22:32









