20.06.2023, 22:30
Nein dies ist kein Anwendungsfall.
Du brauchst die Baumbachsche Formel um die Ungerechtigkeiten zwischen unterschiedlich verlierenden Beklagten auszugleichen, wenn nur nicht alle Beklagten gewinnen. Der verlierende Beklagte soll nach Baumbach nicht die vollen Kosten tragen, wenn der Kläger auch einen Teil der Klage verliert; nämlich gegen den oder die anderen Beklagten.
Vorliegend verlieren aber beide voll, sodass die Kostenlast zu 100% auf die Beklagten verteilt werden kann (15/17 tragen sie als Gesamtschuldner, 2/17 trägt der eine Beklagte alleine)
BG
Du brauchst die Baumbachsche Formel um die Ungerechtigkeiten zwischen unterschiedlich verlierenden Beklagten auszugleichen, wenn nur nicht alle Beklagten gewinnen. Der verlierende Beklagte soll nach Baumbach nicht die vollen Kosten tragen, wenn der Kläger auch einen Teil der Klage verliert; nämlich gegen den oder die anderen Beklagten.
Vorliegend verlieren aber beide voll, sodass die Kostenlast zu 100% auf die Beklagten verteilt werden kann (15/17 tragen sie als Gesamtschuldner, 2/17 trägt der eine Beklagte alleine)
BG
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