19.06.2023, 23:04
(19.06.2023, 21:58)sl4442 schrieb: Fragesteller: Ich möchte in der GKV bleiben.
Antworten: Geh doch in die PKV!
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Zum Thema:
Um die 5 Jahre für die gesetzliche Rentenversicherung vollzukriegen kann man auch neben dem Versorgungswerk freiwillig einen Mindestbeitrag in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Dass es freiwillige Zahlungen gibt hast du ja schon erkannt, aber anscheinend nicht, dass du das auch selbst machen kannst um den Anspruch zu sichern. Der Mindestbeitrag dazu beträgt aktuell 96,72 € monatlich. Ich würde also an deiner Stelle die Zulassung nehmen (zumindest falls die Kanzlei alles bezahlt) und dann irgendwann freiwillig einzahlen, um auf die 5 Jahre zu kommen, wenn ich es dann noch wollte.
Eventuell mag es auch irgendwann vorteilhafter sein, wenn du schon offiziell 3 Jahre als Anwalt zugelassen bist. Vielleicht für Erfahrungsstufen im öfentlichen Dienst oder so. Zumindest sieht es schöner aus, wenn irgendwo steht "zugelassen seit [vor drei Jahren]" und nicht "zugelassen seit diesem Jahr" :)
Und: wäre der TE eine Frau oder beteiligt sich als Mann an der Erziehung seiner Kinder, werden automatisch (Frau) oder mit Zustimmung der Frau (Mann) 3 Jahre pro Kind in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet.
Beachten muss man der Vollständigkeit halber jedoch noch, dass du, wenn du ins VW wechselst aber gesetzlich krankenversichert bleibst, im Rentenalter auf die Rente aus dem VW deine Krankenversicherung komplett selbst tragen musst, als Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag.
Ich bin im VW und rate auch jedem dazu, trotzdem bleibt es ein Blick in die Glaskugel, ob man in ca. 30-40 Jahren wirklich den richtigen Weg gewählt hat. Wie jemand weiter oben schrieb, kann man mit nahezu 100%iger Sicherheit davon ausgehen, dass in den Jahrzehnten bis dahin noch einige Gesetzesänderungen kommen werden. Was dann gilt, kann keiner so genau vorhersagen.
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