19.06.2023, 22:40
(17.06.2023, 16:02)Gast3842 schrieb:(09.06.2023, 18:02)Egal schrieb: Mit welcher Begründung sollst du denn in den mittleren Dienst? Das ist ja nicht mal gehobener Dienst.
Das ist ja nun auch Quatsch dich als quasi Ungelernten hinzustellen. Warum bewirbst du dich nicht im Tourismus wie hier mehrfach vorschlagen? Spricht etwas dagegen oder möchtest du nicht?
Mittler Dienst stellt wohl angeblich zur Zeit einiges an Leuten neu ein, die vorher fachfremd gearbeitet haben. Müsste dann eine Fortbildung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses machen.
Aktuell habe ich halt keine Berufsausbildung ( über vier Jahre fachfremde Arbeit) und die Selbstständigkeit zählt leider auch nicht, weil hier ein Quereinstieg vorlag ohne Fachausbildung. Daher bleibt laut Arge halt nur wieder Quereinstieg und dabei sehen Sie halt die größten Chancen im mittleren Dienst.
Tourismus im Kernbereich als Angestellter tatsächlich nur sehr sehr ungern.
Ok, danke für die Infos. Ich bin noch in einem anderen nicht-juristischen Forum unterwegs, in dem es auch ein Unterforum zum Thema Beruf gibt. Dort sind manche als Quereinsteiger in den öD, aber wenn ich ehrlich sein darf, sind das ... naja, nicht die hellsten Kerzen auf der Torte.
Die Bezahlung ist auch weniger als deine anvisierten 3.000 Euro brutto, allerdings hast du als Beamter weniger Sozialabgaben und würdest auf ein ähnliches Netto kommen.
Ich befürchte nur, dass der mittlere Dienst für jemanden, der Abitur gemacht und studiert hat, hoffnungslos langweilig und unterfordernd sein wird.
Wenn schon öD, könntest du vielleicht ein Studium an der Fachhochschule für Verwaltung machen oder evtl. direkt als Trainee einsteigen.
Das Studium ist ähnlich vergütet wie das Referendariat, vielleicht kannst du dir ein paar Semester anrechnen lassen und verkürzen.
Einstieg wäre anschließend, wenn ich gerade für SH nachschaue, A9. Je nach konkretem Studium könntest du in verschiedenen Fachrichtungen einsteigen.
Umschulungen kenne ich sonst nur im Rahmen des Wiedereinstiegs nach langer Krankheit oder Arbeitslosigkeit. Wenn du die Voraussetzungen erfüllen würdest, würden die von der Agentur für Arbeit oder von der Rentenversicherung bezahlt. Die Agentur für Arbeit weigert sich jedoch regelmäßig, die Kosten zu übernehmen, wenn man eine Erstausbildung hat.
Andere Ausbildungen sind immer möglich. Eine Freundin von mir hat sich mit Ende 30 noch einmal umorientiert und eine Ausbildung angefangen. Das Gehalt ist allerdings natürlich nur ein Azubigehalt und keine 3.000 Euro brutto.
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