19.06.2023, 13:16
(19.06.2023, 12:03)Doktorand_BW schrieb: Das hat den Vorteil, dass man nur auf die gesetzl. Rente und die des Versorgungswerks Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung zahlt. Ohne diese Versicherung werden die Beiträge für alle Einnahmen also auch Miet- und Zinserträge fällig.Ich verspreche dir, dass - wenn Du in 35-40 Jahren in Rente gehst - die aktuelle Rechtslage nicht mehr gilt. Ich würde daher nicht zu viel Gewicht auf solche Erwägungen unter der aktuellen Rechtslage geben.
Daher bin ich so schnell wie möglich ins Versorgungswerk gegangen und auch zeitnah in die private Krankenversicherung, um das gesparte Geld frei anzulegen. Lieber habe ich die Kohle dann auf der hohen Kante als darauf zu hoffen, dass ich durch irgendwelche Konstrukte später vielleicht 200 Euro bei der Krankenkasse im Monat sparen kann.
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Befreiung von gesetzlicher Rentenversicherungspflicht - von Doktorand_BW - 19.06.2023, 12:03
RE: Befreiung von gesetzlicher Rentenversicherungspflicht - von Patenter Gast - 19.06.2023, 13:16
RE: Befreiung von gesetzlicher Rentenversicherungspflicht - von ALTER MANN - 19.06.2023, 13:42
RE: Befreiung von gesetzlicher Rentenversicherungspflicht - von sl4442 - 19.06.2023, 21:58
RE: Befreiung von gesetzlicher Rentenversicherungspflicht - von Egal_ - 19.06.2023, 23:04
RE: Befreiung von gesetzlicher Rentenversicherungspflicht - von regresskreisel - 26.06.2023, 11:33
RE: Befreiung von gesetzlicher Rentenversicherungspflicht - von Sollbruchstelle69 - 26.06.2023, 11:45
RE: Befreiung von gesetzlicher Rentenversicherungspflicht - von Egal_ - 26.06.2023, 15:13









