19.06.2023, 10:44
(19.06.2023, 09:44)LE221B schrieb: Hallo zusammen,
ich schreibe gerade ein Urteil und bin mir wegen der vorgerichtlichen Anwaltskosten unsicher.
Der Kläger hat ca. 10.500 € eingeklagt, bekommt von mit aber nur 250 € zugesprochen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Er hat aber auch vorgerichtliche Anwaltskosten aus den 10.500 € beantragt. Muss ich jetzt die vorgerichtlichen Anwaltskosten, die ich zuspreche, aus den 10.500 € berechnen (kann also einfach den beantragten Betrag zusprechen) oder kann ich nur die aus den zugesprochenen 250 € zu berechnenden Anwaltskosten zusprechen?
Vielen Dank und liebe Grüße.
Ohne Gewähr:
Soweit ich weiß, hängen die Kosten des Anwalts (Nebenforderung) von dem Obsiegen in der Hauptsache (Hauptforderung) ab. Wenn er also nur in Höhe von 250 € gewinnt, sollte er auch nur für diese Höhe seine vorgerichtlichen Anwaltskosten geltend machen können.
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Vorgerichtliche Anwaltskosten, wenn Klage nur teilweise erfolgreich - von LE221B - 19.06.2023, 09:44
RE: Vorgerichtliche Anwaltskosten, wenn Klage nur teilweise erfolgreich - von Lost_inPages - 19.06.2023, 10:44
RE: Vorgerichtliche Anwaltskosten, wenn Klage nur teilweise erfolgreich - von Praktiker - 19.06.2023, 23:18
RE: Vorgerichtliche Anwaltskosten, wenn Klage nur teilweise erfolgreich - von Konova - 20.06.2023, 12:37
RE: Vorgerichtliche Anwaltskosten, wenn Klage nur teilweise erfolgreich - von Bre - 24.06.2023, 11:18
RE: Vorgerichtliche Anwaltskosten, wenn Klage nur teilweise erfolgreich - von LE221B - 26.06.2023, 13:31