• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Vertragsjurist
Antworten

 
Vertragsjurist
Egal
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.235
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#7
13.06.2023, 23:22
(13.06.2023, 12:59)LaBla schrieb:  
(13.06.2023, 12:15)Egal schrieb:  Unternehmen nehmen in der Regel keine strenge Klassifizierung vor wie wir Juristen. "Vetragsjurist" kann daher grundsätzlich alles sein.
Achten musst du darauf, ob in der Stellenbeschreibung ein oder zwei Examina gefordert werden. Daraus kannst du (teilweise) Rückschlüsse auf die Vergütung ziehen.
Ansonsten heißt es meistens, dass es dem Unternehmen egal ist, ob du nur als (Voll-)jurist angestellt bist, also der klassische Justiziar, oder ob du dich formal als SyndikusRA zulassen lässt.
Die Zulassung als SyndikusRA ist dann keine Voraussetzung für deine Einstellung und nicht jedes Unternehmen übernimmt somit die daraus entstehenden Kosten. Eine Übernahme der Kosten kann man jedoch oft aushandeln.

Ich bin ebenfalls als SyndikusRAin zugelassen, obwohl es für den Job nicht zwingend notwendig wäre. Da meine Chefin jedoch selbst Volljuristin ist, kennt sie die Vorteile, die mit der Zulassung einhergehen und hat meine Zulassung unterstützt. Für viele Bewerber ist es ja auch ein Argument pro/contra für den Arbeitgeber je nachdem, ob man sich zulassen kann. Ich habe u.a. deswegen ein anderes Jobangebot abgelehnt.

Inhalt besteht zwischen beidem kein Unterschied. Du wirst dich mit der Erstellung und Prüfung von Verträgen befassen.


Danke für Antwort!
Was sind (deiner Meinung nach) die Vorteile einer SyndikusRAin?


In erster Linie ist da das Versorgungswerk zu nennen. Gerade wenn man vorher schon einige Jahre als Anwalt tätig war, möchte man dieses Privileg ungern wieder abgeben und in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen.
Der Rest hängt sicherlich viel von den Strukturen und Hierarchien im Unternehmen ab. Als SyndikusRA/RA musst du grundsätzlich fachlich weisungsfrei sein. Das spiegelt sich in den Schriftsätzen wieder die man in eigener Verantwortung mit i.V. unterschreiben muss. Bei normalen Angestellten muss dieses Vollmacht gesondert erteilt werden. Bei mir war es vor allem mein Bauchgefühl, was sich gemeldet hat. Zuvor habe ich nahezu komplett selbständig gearbeitet und wie gesagt meine Sachen mit i.V. unterschrieben und plötzlich bekam ich Mails vom potentiellen neuen Arbeitgeber, wo alle mit i.A. unterschrieben. Das fühlte sich wie ein Rückschritt an.
Ex-GK hat aber schon Recht, SyndikusRA-Stellen sind aus diesem Grund eher darauf ausgelegt, nach außen aufzutreten, also z.B. im Zweifel auch vor Gericht das Unternehmen zu vertreten. Als normaler Angestellter wirst du das nicht machen, brauchst daher keine Zulassung als SyndikusRA.
Trotzdem bieten viele Unternehmen ihren Volljuristen an, die Zulassung als SyndikusRA zu unterstützen, weil sie wissen, dass man dann (weiterhin) ins Versorgungswerk einzahlen kann.
Ich arbeite mittlerweile in der Personalabteilung eines Unternehmens, bräuchte den SyndikusRA für meine Tätigkeit nicht unbedingt, hatte aber die Unterstützung meiner Chefin, dass ich die Zulassung beantragen kann.
Dass ich in der Personalabteilung und nicht in der Rechtsabteilung gelandet bin, hat sich dadurch ergeben, dass man sich bei uns in der Abteilung, wie bei den Schwestegesellschaften, eigene juristische Fachkompetenz heranholen wollte. Die Arbeitsrechtlerin in unserer Rechtsabteilung macht demgegenüber deutlich weniger Arbeitsrecht.
Durch die Doppelzulassung zahlt mein Arbeitgeber zudem meine Pflichtfortbildungen, die ich durch den Fachanwalt habe. Auch das ist aber wieder Verhandlungssache beim optionalen SyndikusRA.
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten


Nachrichten in diesem Thema
Vertragsjurist - von LaBla - 13.06.2023, 09:22
RE: Vertragsjurist - von LawRider - 13.06.2023, 10:48
RE: Vertragsjurist - von Egal - 13.06.2023, 12:15
RE: Vertragsjurist - von LaBla - 13.06.2023, 12:59
RE: Vertragsjurist - von guga - 13.06.2023, 12:46
RE: Vertragsjurist - von Ex-GK - 13.06.2023, 14:03
RE: Vertragsjurist - von Egal - 13.06.2023, 23:22
RE: Vertragsjurist - von Freidenkender - 14.06.2023, 11:55
RE: Vertragsjurist - von Egal - 14.06.2023, 14:21
RE: Vertragsjurist - von Freidenkender - 14.06.2023, 16:54
RE: Vertragsjurist - von Ex-GK - 14.06.2023, 17:38
RE: Vertragsjurist - von Egal - 14.06.2023, 21:06
RE: Vertragsjurist - von Ex-GK - 15.06.2023, 11:03


 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus