13.06.2023, 12:15
Unternehmen nehmen in der Regel keine strenge Klassifizierung vor wie wir Juristen. "Vetragsjurist" kann daher grundsätzlich alles sein.
Achten musst du darauf, ob in der Stellenbeschreibung ein oder zwei Examina gefordert werden. Daraus kannst du (teilweise) Rückschlüsse auf die Vergütung ziehen.
Ansonsten heißt es meistens, dass es dem Unternehmen egal ist, ob du nur als (Voll-)jurist angestellt bist, also der klassische Justiziar, oder ob du dich formal als SyndikusRA zulassen lässt.
Die Zulassung als SyndikusRA ist dann keine Voraussetzung für deine Einstellung und nicht jedes Unternehmen übernimmt somit die daraus entstehenden Kosten. Eine Übernahme der Kosten kann man jedoch oft aushandeln.
Ich bin ebenfalls als SyndikusRAin zugelassen, obwohl es für den Job nicht zwingend notwendig wäre. Da meine Chefin jedoch selbst Volljuristin ist, kennt sie die Vorteile, die mit der Zulassung einhergehen und hat meine Zulassung unterstützt. Für viele Bewerber ist es ja auch ein Argument pro/contra für den Arbeitgeber je nachdem, ob man sich zulassen kann. Ich habe u.a. deswegen ein anderes Jobangebot abgelehnt.
Inhalt besteht zwischen beidem kein Unterschied. Du wirst dich mit der Erstellung und Prüfung von Verträgen befassen.
Achten musst du darauf, ob in der Stellenbeschreibung ein oder zwei Examina gefordert werden. Daraus kannst du (teilweise) Rückschlüsse auf die Vergütung ziehen.
Ansonsten heißt es meistens, dass es dem Unternehmen egal ist, ob du nur als (Voll-)jurist angestellt bist, also der klassische Justiziar, oder ob du dich formal als SyndikusRA zulassen lässt.
Die Zulassung als SyndikusRA ist dann keine Voraussetzung für deine Einstellung und nicht jedes Unternehmen übernimmt somit die daraus entstehenden Kosten. Eine Übernahme der Kosten kann man jedoch oft aushandeln.
Ich bin ebenfalls als SyndikusRAin zugelassen, obwohl es für den Job nicht zwingend notwendig wäre. Da meine Chefin jedoch selbst Volljuristin ist, kennt sie die Vorteile, die mit der Zulassung einhergehen und hat meine Zulassung unterstützt. Für viele Bewerber ist es ja auch ein Argument pro/contra für den Arbeitgeber je nachdem, ob man sich zulassen kann. Ich habe u.a. deswegen ein anderes Jobangebot abgelehnt.
Inhalt besteht zwischen beidem kein Unterschied. Du wirst dich mit der Erstellung und Prüfung von Verträgen befassen.
Nachrichten in diesem Thema
Vertragsjurist - von LaBla - 13.06.2023, 09:22
RE: Vertragsjurist - von LawRider - 13.06.2023, 10:48
RE: Vertragsjurist - von Egal - 13.06.2023, 12:15
RE: Vertragsjurist - von LaBla - 13.06.2023, 12:59
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RE: Vertragsjurist - von Ex-GK - 14.06.2023, 17:38
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RE: Vertragsjurist - von Ex-GK - 15.06.2023, 11:03