10.06.2023, 08:49
(09.06.2023, 09:57)JurMUC schrieb:(09.06.2023, 00:41)JuraisLife schrieb:(08.06.2023, 23:20)DAS IST KEIN SPIEL schrieb: Das Zweite ist weitaus wichtiger als das Erste. Dein Kumpel wird gute Chancen haben
Faktisch ist das erste deutlich wichtiger.
In den allermeisten GK-Rechtsgebieten ist materielles Recht viel gefragter ist als prozessuale Kenntnisse.
In allen GK, in denen ich bisher tätig war (2 US Tier 1, 1 Deutsch Tier 1) werden beide Examina (beim 1. Stex richtigerweise nur der Staatsteil) gleich gewichtet.
Trifft zwar nicht auf die Situation des TE zu, allerdings ist das erste der Türöffner zu den relevanten Zusatzqualis (Dr. LLM), mal abgesehen davon, dass man mir den ersten den Fuß in die Türe des zukünftigen Arbeitgebers stellen kann.
[...] Aus eigener Erfahrung kann ich aber sagen, dass das zweite als wichtiger angesehen wird, weil (jeweils Begründungen von GK-Partnern): praxisnäher; aktuellere Leistung; mehr Verständnis und weniger Fleißbienchen-Auswendiglernen, da man Kommentare zur Verfügung hat. [...]
Mein Chef (GK) sieht das genau andersherum: Im ersten Examen wird juristisch fundierte Kreativität noch belohnt, im zweiten Examen zählt primär das eine richtige Ergebnis, wobei die Begründung möglichst (idealerweise aus dem Kommentar abgeschrieben) wortlautgleich mit dem jeweiligen Obergerichten übereinstimmt. Das ist auch meine Erfahrung, die ich auch in Gesprächen mit Professoren, die im Ersten, und Praktikern, die im Zweiten korrigieren, gewonnen habe. Insofern kommt es mE im ersten Examen mehr auf Verständnis und im Zweiten mehr auf die Kenntnis des Rechtsprechungsweges und der einschlägigen Formulierungen an. Aus diesen Gründen habe ich das zweite Examen als Auswendiglernlastiger empfunden...
"Richtige" Ergebnisse, wie sie im zweiten Examen vermehrt verlangt werden, erledigt man in der Praxis mit Kommentaren und Literatur dort, wo aufkommende Probleme bereits (von der Rspr.) gelöst sind. Das kann jeder (zumindest wird das in der GK erwartet).
Wenn man wirklich im tiefen Graubereich unterwegs ist, dann sind die tiefen Gutachtenskills, die eher im ersten Examen abgefragt werden, relevant: Dann geht es darum, möglichst jedes rechtliche Risiko bzw. jede rechtliche Gestaltungsoption zu identifizieren und nicht nur die vermeintliche "wohl" hM zu reiten.
Hierfür ist mE mehr Kreativität erforderlich, die mE bei einem Klausurstil, in dem man auf der Basis eines bereits entschiedenen BGH-Falls nur einen Anspruch durchbringen oder an einem Merkmal ablehnen können muss, eher auf der Strecke bleibt als bei einer vollbegutachtenden Rechtslageprüfung.
Nachrichten in diesem Thema
Großkanzlei Notenvoraussetzung - von Lost_inPages - 08.06.2023, 16:55
RE: Großkanzlei Notenvoraussetzung - von NRWBär - 08.06.2023, 17:26
RE: Großkanzlei Notenvoraussetzung - von Lost_inPages - 08.06.2023, 20:49
RE: Großkanzlei Notenvoraussetzung - von F123 - 08.06.2023, 21:52
RE: Großkanzlei Notenvoraussetzung - von Okt2022 - 08.06.2023, 22:57
RE: Großkanzlei Notenvoraussetzung - von DAS IST KEIN SPIEL - 08.06.2023, 23:20
RE: Großkanzlei Notenvoraussetzung - von JuraisLife - 09.06.2023, 00:41
RE: Großkanzlei Notenvoraussetzung - von F123 - 09.06.2023, 01:04
RE: Großkanzlei Notenvoraussetzung - von JurMUC - 09.06.2023, 09:57
RE: Großkanzlei Notenvoraussetzung - von Patenter Gast - 09.06.2023, 10:05
RE: Großkanzlei Notenvoraussetzung - von Bre - 10.06.2023, 08:49
RE: Großkanzlei Notenvoraussetzung - von MoD - 12.06.2023, 16:46
RE: Großkanzlei Notenvoraussetzung - von JurMUC - 13.06.2023, 10:36
RE: Großkanzlei Notenvoraussetzung - von Ex-GK - 12.06.2023, 14:38
RE: Großkanzlei Notenvoraussetzung - von DryPowder - 13.06.2023, 07:17