06.06.2023, 08:14
Wenn du Fälle im Individualarbeitsrecht bearbeiten möchten und viel Geld verdienen möchtest, MUSST du dich in Kanzleien bewerben, die ausschließlich Arbeitgeber vertreten. Das war bestimmt bei der Kanzlei, die dir weniger als 70k geboten hat, nicht der Fall. Davon abgesehen ist z.B. 55k jenseits der GK ein normales Einstiegsgehalt. Das sehe nicht nur ich ich so, auch von anderen erfahrenen Mitschreibern wirst du dir anhören müssen, dass keiner dir nur wegen deiner langen Studiendauer ein besonders hohes Gehalt zahlen wird.
Dein Gehalt muss erst verdient werden. Selbst wenn du auf Arbeitgeberseite in kleineren Kanzleien tätig bist, vertreten die nur KMU, also kleinere und mittlere Unternehmen. Diese haben selten eine Versicherung, die Arbeitsrecht versichert hat.
Wie du sicher weißt, trägt in der 1. Instanz im ArbR jede Partei ihre Kosten selbst. Das Unternehmen muss also den (aus Unternehmenssicht oft sehr teuren) Anwalt bezahlen, der Mitarbeiter erst recht. Gerade für letztere ist das nach meiner Erfahrung ein sehr großes Hindernis, zum Anwalt zu gehen. Viele beschweren sich schon bei einer Rechnung von 1.000 Euro, dabei ist dies jetzt nicht die höchste Gebühr die man im Durchschnitt für den Anwalt zahlen muss. Aus Sicht eines normalen Mitarbeiters aber auch verständlich. In der Normalbevölkerung sind 2k netto ein normales Gehalt und wenn man davon 1.000 Euro Anwaltskosten zahlen muss, überlegt man es sich dreimal, ob man zum Anwalt geht. Ab und zu haben Privatleute eine Rechtsschutzversicherung, aber das sind je nach Region auch max. 50% der Fälle. Auch von kleinen Unternehmen ist in der Regel die erste Frage nach Nennung des Sachverhalts die Frage nach den Kosten.
Die Kostenstruktur der Kanzlei, von der du das Angebot unter 70k bekommen hast, lässt ein höheres Gehalt zum Berufseinstieg vermutlich nicht zu. Das bedenken einige nicht.
Dein Gehalt muss erst verdient werden. Selbst wenn du auf Arbeitgeberseite in kleineren Kanzleien tätig bist, vertreten die nur KMU, also kleinere und mittlere Unternehmen. Diese haben selten eine Versicherung, die Arbeitsrecht versichert hat.
Wie du sicher weißt, trägt in der 1. Instanz im ArbR jede Partei ihre Kosten selbst. Das Unternehmen muss also den (aus Unternehmenssicht oft sehr teuren) Anwalt bezahlen, der Mitarbeiter erst recht. Gerade für letztere ist das nach meiner Erfahrung ein sehr großes Hindernis, zum Anwalt zu gehen. Viele beschweren sich schon bei einer Rechnung von 1.000 Euro, dabei ist dies jetzt nicht die höchste Gebühr die man im Durchschnitt für den Anwalt zahlen muss. Aus Sicht eines normalen Mitarbeiters aber auch verständlich. In der Normalbevölkerung sind 2k netto ein normales Gehalt und wenn man davon 1.000 Euro Anwaltskosten zahlen muss, überlegt man es sich dreimal, ob man zum Anwalt geht. Ab und zu haben Privatleute eine Rechtsschutzversicherung, aber das sind je nach Region auch max. 50% der Fälle. Auch von kleinen Unternehmen ist in der Regel die erste Frage nach Nennung des Sachverhalts die Frage nach den Kosten.
Die Kostenstruktur der Kanzlei, von der du das Angebot unter 70k bekommen hast, lässt ein höheres Gehalt zum Berufseinstieg vermutlich nicht zu. Das bedenken einige nicht.
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Arbeitsrecht in GK/ Alternativen zur GK - von Justice - 03.06.2023, 07:01
RE: Arbeitsrecht in GK/ Alternativen zur GK - von Joko - 03.06.2023, 08:13
RE: Arbeitsrecht in GK/ Alternativen zur GK - von Drin - 03.06.2023, 08:53
RE: Arbeitsrecht in GK/ Alternativen zur GK - von Justice - 06.06.2023, 00:24
RE: Arbeitsrecht in GK/ Alternativen zur GK - von Egal - 03.06.2023, 10:43
RE: Arbeitsrecht in GK/ Alternativen zur GK - von Arbeitsrechtler - 03.06.2023, 11:26
RE: Arbeitsrecht in GK/ Alternativen zur GK - von Justice - 06.06.2023, 00:26
RE: Arbeitsrecht in GK/ Alternativen zur GK - von Justice - 06.06.2023, 00:23
RE: Arbeitsrecht in GK/ Alternativen zur GK - von Egal - 06.06.2023, 08:14
RE: Arbeitsrecht in GK/ Alternativen zur GK - von guga - 06.06.2023, 08:45
RE: Arbeitsrecht in GK/ Alternativen zur GK - von Freidenkender - 06.06.2023, 17:11