04.09.2013, 00:43
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Wichtig ist nur, dass Du die Arbeitsgemeinschaften weiterhin wahrnehmen kannst. Falls es die Entfernung zulässt, kannst Du pendeln. Ansonsten musst Du versuchen, an dem Ort in dem anderen Bundesland als sogenannter Gasthörer einer AG zugeteilt zu werden. Das ist aber wie gesagt zwingende Voraussetzung!
Nachrichten in diesem Thema
Stationen in verschiedenen Bundesländern? - von Caro - 03.09.2013, 21:09
RE: Stationen in verschiedenen Bundesländern? - von Kat - 04.09.2013, 00:43