31.05.2023, 20:47
Verstehe den Beschwerdeführer und finde die Entscheidung feige.
Viel heiße Luft und viele Leerformeln.
Dass der Bf. keine substantiierteren Angaben dazu gemacht hat, wie und ob die am PC und handschriftlich geschriebenen Arbeiten bewertet werden und ob sie miteinander verglichen werden, dürfte ja am JPA liegen. Kann mir gut vorstellen, dass die entsprechende Nachfragen nicht beantworten. Vielleicht wissen sie es auch selbst noch nicht.
Die Begründung, warum keine Ungleichbehandlung vorliegt, wird auf die apodiktische Behauptung gestützt, mit Änderungen der Prüfungsvorschriften ginge zwangsweise eine Ungleichbehandlung einher.
Warum jetzt aber „zwangsweise“ die Verbesserer ihr Examen handschriftlich schreiben müssen, leuchtet mir nicht so recht ein.
Das VerfG irrt schon im Ausgangspunkt, wenn es meint, zwischen der Arbeit am PC und dem handschriftlichen Abfassen bestünde „Vergleichbarkeit“.
Sicherlich werden Sachverständige oder wissenschaftliche Studien aufklären können, dass der durchschnittliche 25-30 Jährige am PC und ein Vielfaches schneller schreibt. Der Generation ü50, die nicht mit Chats groß geworden ist, sieht das vielleicht anders. Maßgeblich dürfte aber die durchschnittliche Befähigung der Prüfungsteilnehmer und nicht die des ü50-Verfassungsrichter sein.
Es ist auch nicht klar, warum man den Verbesserern nicht einfach die Möglichkeit gibt, ihr Examen am PC zu schreiben.
Schlechtere Berufsaussichten und ein ungerechtes Examen, das maßgeblich von der Befähigung zum Schnellschreiben abhängt vs Kostenersparnis von ein paar Zehntausend Euro für das Land, das das Geld an anderen Ecken mit beiden Händen zum Fenster rauswirft.
Mal wieder schlägt die „händeringend“ nach Nachwuchs suchende Justiz ihrem fähigen Nachwuchs mit geballter Faust ins Gesicht.
Viel heiße Luft und viele Leerformeln.
Dass der Bf. keine substantiierteren Angaben dazu gemacht hat, wie und ob die am PC und handschriftlich geschriebenen Arbeiten bewertet werden und ob sie miteinander verglichen werden, dürfte ja am JPA liegen. Kann mir gut vorstellen, dass die entsprechende Nachfragen nicht beantworten. Vielleicht wissen sie es auch selbst noch nicht.
Die Begründung, warum keine Ungleichbehandlung vorliegt, wird auf die apodiktische Behauptung gestützt, mit Änderungen der Prüfungsvorschriften ginge zwangsweise eine Ungleichbehandlung einher.
Warum jetzt aber „zwangsweise“ die Verbesserer ihr Examen handschriftlich schreiben müssen, leuchtet mir nicht so recht ein.
Das VerfG irrt schon im Ausgangspunkt, wenn es meint, zwischen der Arbeit am PC und dem handschriftlichen Abfassen bestünde „Vergleichbarkeit“.
Sicherlich werden Sachverständige oder wissenschaftliche Studien aufklären können, dass der durchschnittliche 25-30 Jährige am PC und ein Vielfaches schneller schreibt. Der Generation ü50, die nicht mit Chats groß geworden ist, sieht das vielleicht anders. Maßgeblich dürfte aber die durchschnittliche Befähigung der Prüfungsteilnehmer und nicht die des ü50-Verfassungsrichter sein.
Es ist auch nicht klar, warum man den Verbesserern nicht einfach die Möglichkeit gibt, ihr Examen am PC zu schreiben.
Schlechtere Berufsaussichten und ein ungerechtes Examen, das maßgeblich von der Befähigung zum Schnellschreiben abhängt vs Kostenersparnis von ein paar Zehntausend Euro für das Land, das das Geld an anderen Ecken mit beiden Händen zum Fenster rauswirft.
Mal wieder schlägt die „händeringend“ nach Nachwuchs suchende Justiz ihrem fähigen Nachwuchs mit geballter Faust ins Gesicht.
Nachrichten in diesem Thema
Kein E-Examen für Verbesserer - von GASTNRW1 - 31.05.2023, 15:23
RE: Kein E-Examen für Verbesserer - von NRWBär - 31.05.2023, 15:33
RE: Kein E-Examen für Verbesserer - von Lost_inPages - 31.05.2023, 15:35
RE: Kein E-Examen für Verbesserer - von GASTNRW1 - 31.05.2023, 15:43
RE: Kein E-Examen für Verbesserer - von GASTNRW1 - 31.05.2023, 15:45
RE: Kein E-Examen für Verbesserer - von NRWBär - 31.05.2023, 15:47
RE: Kein E-Examen für Verbesserer - von Nicht nennenswert - 31.05.2023, 20:47










