23.05.2023, 20:58
Also Ahnung habe ich keine. Nur meine Gedanken.
12 abs 3 SÜG könnte die EGL sein, mit der etwa ein Prof befragt werden kann. Dafür muss grds eine erweiterte Überprüfung nach 10 SÜG bestehen. Die Auskunftspflicht der Uni und des Profs dürften sich ohne weiteres aus der EGL ergeben.
Die Praxis dürfte insbesondere betreffen, dass die Anfrage an die Uni insb direkt an den Direktor und zwar "persönlich oViA" ergeht, damit nicht Hans Wurst aus der Poststelle sie öffnet. Zudem die Erteilung der Hinweise aus 11 SÜG.
Beachte aber, dass die einzelnen Länder nochmal eigene SÜGe haben.
12 abs 3 SÜG könnte die EGL sein, mit der etwa ein Prof befragt werden kann. Dafür muss grds eine erweiterte Überprüfung nach 10 SÜG bestehen. Die Auskunftspflicht der Uni und des Profs dürften sich ohne weiteres aus der EGL ergeben.
Die Praxis dürfte insbesondere betreffen, dass die Anfrage an die Uni insb direkt an den Direktor und zwar "persönlich oViA" ergeht, damit nicht Hans Wurst aus der Poststelle sie öffnet. Zudem die Erteilung der Hinweise aus 11 SÜG.
Beachte aber, dass die einzelnen Länder nochmal eigene SÜGe haben.
Nachrichten in diesem Thema
Datenschutz und sicherheitsüberprüfungsgesetz - kann jemand helfen? - von CaLouise - 22.05.2023, 19:21
RE: Datenschutz und sicherheitsüberprüfungsgesetz - kann jemand helfen? - von Drin - 23.05.2023, 20:58
RE: Datenschutz und sicherheitsüberprüfungsgesetz - kann jemand helfen? - von CaLouise - 24.05.2023, 15:58
RE: Datenschutz und sicherheitsüberprüfungsgesetz - kann jemand helfen? - von Egal_ - 24.05.2023, 16:41


