22.05.2023, 23:53
(22.05.2023, 22:33)DAS IST KEIN SPIEL schrieb: Arbeitgeber muss Dienstreisen zahlen, § 670 BGB analog
Ah, ok. Danke für den Hinweis. Die Fahrtkosten wurden mir auch immer gezahlt, aber ich habe tatsächlich schon von anderen gelesen (KA, ob hier im Forum oder im "Konkurrenz"forum), dass denen die Fahrtkosten nicht erstattet wurden.
Mit dem damaligen Chef hätte ich mich aber definitiv darüber streiten müssen, ob ein Kaffee mit dem Mandanten zu den "erforderlichen Aufwendungen" gehört.
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Zusatzleistungen des Arbeitgebers - von LaBla - 22.05.2023, 07:06
RE: Zusatzleistungen des Arbeitgebers - von Egal - 22.05.2023, 08:12
RE: Zusatzleistungen des Arbeitgebers - von juleswinnfield - 22.05.2023, 11:11
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RE: Zusatzleistungen des Arbeitgebers - von allround - 22.05.2023, 19:35
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RE: Zusatzleistungen des Arbeitgebers - von DAS IST KEIN SPIEL - 22.05.2023, 22:33
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