19.05.2023, 21:07
(18.05.2023, 23:19)Praktiker schrieb: Der zweite Fall ist eigentlich die Stellvertretung und dann durchaus zulässig: die Eltern klagen den Anspruch des Kindes ein. Aber richtig, Partei bleibt dann das Kind. Andernfalls geht es natürlich nicht (ich hätte das aber dann eher als Begründetheitsproblem gesehen, es fehlt die Aktivlegitimation).
Maßgeblich für die Abgrenzung ist der Parteivortrag: behaupte ich, Forderungsinhaber zu sein (was vielleicht nicht stimmt) oder behaupte ich, eine fremde Forderung einklagen zu dürfen (was nur ausnahmsweise zulässig ist)?
Das, was du zuletzt beschrieben hast, ist allerdings die Abgrenzung dazu, ob ein eigenes oder fremdes Recht eingeklagt wird.
Der TE hatte danach gefragt, wann ein fremdes Recht in fremdem oder eigenem Namen eingeklagt. Das richtet sich nach der begehrten Leistungsrichtung, sodass die Frage lautet: Begehrt der Kläger Zahlung/Herausgabe etc an sich selbst - dann in eigenem - oder an einen Dritten - dann in fremdem Namen?
Nachrichten in diesem Thema
Fremdes Recht im eigenen Namen - von Lost_inPages - 18.05.2023, 21:55
RE: Fremdes Recht im eigenen Namen - von Praktiker - 18.05.2023, 23:19
RE: Fremdes Recht im eigenen Namen - von Bre - 19.05.2023, 21:07
RE: Fremdes Recht im eigenen Namen - von Landvogt - 19.05.2023, 22:43
RE: Fremdes Recht im eigenen Namen - von Lost_inPages - 18.05.2023, 23:40


