18.05.2023, 21:55
Könnte mir einer den Unterschied erklären in prozessualer Hinsicht zwischen:
ein fremdes Recht im eigenen Namen geltend machen (Prozessstandschaft) und ein fremdes Recht im fremden Namen geltend machen (prozessual unzulässig, weil jeder selbst sein Recht gelten machen soll?)
Also konkreter ist meine Frage, wann macht man ein Recht im eigenen Namen geltend und wann im fremden Namen. Ich kenne nur die Formel, aber so richtig weiß ich nicht, was sich dahinter verbirgt. Dass das Recht fremd, wird sich in der Klausur ja in der aufdrängen
ein fremdes Recht im eigenen Namen geltend machen (Prozessstandschaft) und ein fremdes Recht im fremden Namen geltend machen (prozessual unzulässig, weil jeder selbst sein Recht gelten machen soll?)
Also konkreter ist meine Frage, wann macht man ein Recht im eigenen Namen geltend und wann im fremden Namen. Ich kenne nur die Formel, aber so richtig weiß ich nicht, was sich dahinter verbirgt. Dass das Recht fremd, wird sich in der Klausur ja in der aufdrängen
Nachrichten in diesem Thema
Fremdes Recht im eigenen Namen - von Lost_inPages - 18.05.2023, 21:55
RE: Fremdes Recht im eigenen Namen - von Praktiker - 18.05.2023, 23:19
RE: Fremdes Recht im eigenen Namen - von Bre - 19.05.2023, 21:07
RE: Fremdes Recht im eigenen Namen - von Landvogt - 19.05.2023, 22:43
RE: Fremdes Recht im eigenen Namen - von Lost_inPages - 18.05.2023, 23:40


