18.05.2023, 17:17
(18.05.2023, 11:31)Berichterstatterin schrieb: Vielleicht ein Verständnisfehler? Aus meiner Kanzleizeit ist mir die Daumenformel WATx4=Monatslohn bekannt:
Wissmit mit einem Tag pro Woche zum WAT Satz von 120 erhält monatlich 480 Euro (120x4) bei einem erwarteten Tag von 10 Stunden.
Wissmit mit zwei Tagen pro Woche bekäme dann 960 Euro (120x2x4).
Was Ihr dabei bedenken solltet: Im Idealfall erfolgt eine eher geringfügige Anstellung als Werksstudent, so dass Ihr gleichsam brutto-gleich-netto rechnen und trotzdem Eure studentische Krankenversicherung und Euren Kindergeldanspruch wahren könnt.
Das rechtfertigt dann - je nach Aufgabe - ggf. auch, wenn mit 12 Euro pro Stunde faktisch der Mindestlohn gezahlt wird.
Dir scheint der Unterschied zwischen Arbeitstag und Wochenarbeitstag nicht geläufig zu sein.
X Wochenarbeitstage meint X mal jede Woche in einem Monat.
Wenn z.B. von 1200€/WaT geschrieben wird, bedeutet das, dass man 1200€ für 1 Tag/Woche in jeder Woche des Monats erhält. Sprich man erhält 1200€ für ca. 4 Arbeitstage im Monat.
An TE: Es gibt genug Kanzleien, bei denen du bereits jetzt pro WaT bis zu 1500€/WaT verdienen kannst. Bei ner Vollzeitanstellung (ja das ist neben dem SP möglich, hab mir so meinen LLM finanziert) sind das Netto ca. 4500€.
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WissMit vor dem ersten Examen - von Sommerkind - 18.05.2023, 10:03
RE: WissMit vor dem ersten Examen - von Spitzbube - 18.05.2023, 11:08
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