16.05.2023, 17:03
Hallo,
ich lese immer wieder, dass Begriffe wie "positiv ergiebig", "negativ ergiebig" oder "unergiebig" nicht in den Entscheidungsgründen eines Urteils genannt werden sollen, sondern stattdessen Formulierungen wie "Der Zeuge A konnte keine Angaben machen,..." etc. verwendet werden sollen.
In vielen Klausurlösungen lese ich dann jedoch immer wieder diese Begriffe.
Könnt ihr mir weiterhelfen? Nennt ihr diese Begriffe in den Entscheidungsgründen oder eher nicht?
ich lese immer wieder, dass Begriffe wie "positiv ergiebig", "negativ ergiebig" oder "unergiebig" nicht in den Entscheidungsgründen eines Urteils genannt werden sollen, sondern stattdessen Formulierungen wie "Der Zeuge A konnte keine Angaben machen,..." etc. verwendet werden sollen.
In vielen Klausurlösungen lese ich dann jedoch immer wieder diese Begriffe.
Könnt ihr mir weiterhelfen? Nennt ihr diese Begriffe in den Entscheidungsgründen oder eher nicht?
Nachrichten in diesem Thema
Beweiswürdigung in der Zivilrechtsklausur - von lawlife24 - 16.05.2023, 17:03
RE: Beweiswürdigung in der Zivilrechtsklausur - von hess137 - 16.05.2023, 17:15
RE: Beweiswürdigung in der Zivilrechtsklausur - von Bre - 16.05.2023, 22:06